Wenn ich gewisse Zeiten / gewissen Aufwand als nicht abrechenbar qualifiziere, so möchte ich doch regelmäßig, dass der Mandant erfährt, was im einzelnen geleistet wurde, und dass gerade nicht alles ihm voll in Rechnung gestellt wurde.
Ist es möglich, dies in der Rechnungsstellung darzustellen? Z. B. über eine Aufnahme in den Leistungsnachweis?