Liebe Community,
ein Mandant hat nebenbei erfahren, dass eine seiner Midijobberin auch noch selbstständig tätig ist. Obgleich sie gesetzlich krankenversichert ist. Darf sie nun trotzdem als Arbeitnehmerin im Übergangsbereich abgerechnet werden? Spielt es eine Rolle ob haupt- oder nebenberuflich selbständig?
Danke vorab für Unterstützung.