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Michael-Renz
Experte
Offline Online
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Hallo Community,

 

wir haben nun hier den fall, dass bei einem sehr energieintensiven Mandat von uns, eine sehr erhebliche Erstattung aus der Energiepreisbremse erfolgte. 

 

Der Energielieferant weist - korrekt - dazu keine USt aus, da es sich um eine "Leistung eines Dritten" handelt. 

 

Wir sind uns im Moment unschlüssig, wie zu buchen ist. Ein BMF-Schreiben haben wir auch nicht gefunden. Jemand eine Idee?? 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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