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Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
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Werte Kollegen/Innen, 

 

ich konnte einem Mandanten nicht ausreden, sich an einer EWIV zu beteiligen. Der Mandant hat ein kleines Dienstleistungsunternehmen ohne jegliches Betriebsvermögen. 

 

Der Mandant geht fest davon aus, mit der EWIV Steuern zu sparen - was mir ein Rätsel ist, wie das funktionieren soll. So wie ich - ohne Erfahrungen mit EWIV zu haben - das System einer EWIV verstanden habe, handelt es sich bei solch einer "Gesellschaft" nicht um eine operative Unternehmensform, sondern die verwaltet ja nur Vermögen innerhalb mehrerer Mitgliedstaaten. "Unternehmensgegenstand darf lediglich die Zusammenarbeit der Mitglieder sein, nicht die Ausübung einer eigenen gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit". 

 

Nun wurden 5.000 € Mitgliedsbeitrag gezahlt, den der Mandant als Betriebsausgabe abgesetzt wissen will. Man hätte ihm das mehrfach bestätigt, dass das so anzuerkennen sei.

 

Doch ich frage mich, wo hier die betriebliche Veranlassung für die Zahlung dieses Mitgliedsbeitrags zu sehen ist? Ich sehe keine direkte Förderung des Einzelunternehmens des Mandanten?

 

Vorgelegt wurde mir ein "Beleg Mitgliedsbeitrag: hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Mitgliedsbeitrages für satzungsmäßige Zwecke in Höhe von...Diese Bescheinigung ist zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt erstellt. Rechtsgrundlage dafür ist die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 vom 25.07.1985 und das EWIV-Ausführungsgesetz vom 14.04.1988."

In dieser Verordnung heißt es z.B. 

Zweck

Der Zweck der Vereinigung soll sein, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Dies wird zu besseren Ergebnissen führen, als wenn die Mitglieder einzeln vorgingen.

 

Hat jemand Erfahrung mit solchen EWIV-Fällen? Hat jemand so einen Mitgliedsbeitrag schonmal als Betriebsausgabe angesetzt und würde mir seine Begründung verraten? Oder Argumente gegen den Ansatz als Betriebsausgabe?

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