Hallo liebe Kollegin, Ich habe das gleiche Problem. Für mich ist der Betriebsausgabenabzug fragwürdig und die angeblich steuerfreie Rückzahlung ebenso. Gegen den Ansatz als Ausgabe spricht dass der Mandant das Geschäft nur tätigt weil er unbedingt weiß dass er das Geld zu 90% zurück erhält. Ich sehe auch nicht welche Interessen durch die EWIV für meinen Mandanten vertreten werden sollen. Für mich sieht das nach Geldwäsche und Steuerhinterziehung aus. Ich hatte überlegt einen Haftungsausschluss mit dem Mandanten zu vereinbaren aber letztendlich trage ich die Verantwortung und ich kann das nicht als Betriebsausgabe verbuchen. Deswegen werde ich das Mandat niederlegen.
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