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swenzel
Einsteiger
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

ich wollte gerade für einen Mandanten die Schlussabrechnung für Paket 2 anlegen. Dies ist aber gar nicht möglich, solange keine Entscheidung für Paket 1 vorliegt!

 

Da stellt sich für mich die Frage, ob das wirklich ein sinnvoller Prozess sein soll. Ohne Fristverlängerung hab ich für die Schlussabrechnung bis 30.06.2023 Zeit. Ich hab bei der großen Anzahl an Anträgen meine Zweifel, dass bis zu dem Stichtag alle Schlussabrechnungen für das Paket 1 bearbeitet sind.

 

Wenn ich jetzt im letzten Monat der Frist die Schlussabrechnung für Paket 1 einreiche, wann soll ich dann die Schlussabrechnung für Paket 2 einreichen? Ich werde kaum zeitnah eine Entscheidung zu Paket 1 erhalten.

 

 

 

 

UBH_Paket 2.png

 

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