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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

Anja_Keller
Beginner
Offline Online
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Am Freitag habe ich zum ersten Mal für unsere Mandanten das Erinnerungsschreiben für die GewSt I/22 per Mail erstellt und versendet.

 

Wir haben einige Mandanten, die mehrere Unternehmen haben, aber eine (gleiche) Korrespondenz-E-Mail-Adresse.

 

Wenn Mandant 12345 und Mandant 45678 die gleichen E-Mail-Adressen haben, gibt das Programm aber den Fehler

#BSO14507 aus, der besagt, dass an doppelte Mail-Empfänger keine Mails erstellt werden.

 

Das ist aber totaler Quatsch, da die Steuervorauszahlungen in Mandant 12345 und 45678 - also der Inhalt der E-Mail - unterschiedlich sind!

 

Ich musste also bei den 236 Einträgen zur GewSt-Vorauszahlung alles manuell prüfen und dann ggf. mit Erstellung von Einzel-Mails diesen Fehler umgehen.

 

Laut Telefonat mit DATEV war dies wohl ein Kundenwunsch - den ich aber nicht nachvollziehen kann. Für Marketing und Vertrieb habe ich z. Bsp. diesen Wunsch schon tausend Mal geäußert, da Inforundschreiben, also Mails mit gleichem Inhalt nicht doppelt gesendet werden sollten - da wurde es bis heute nicht umgesetzt.

 

Aber hier in Steuer- und Beitragszahlungen haben die Mail NICHT den gleichen Inhalt und müssen ZWINGEND versandt werden.

 

Bis Ende Februar muss unbedingt eine Lösung her, da die Erinnerungsschreiben für KSt und ESt I/22 mit z. Zt. 1075 Einträgen anstehen...

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