Guten Morgen,
Mitarbeiter die durch die Agentur für Arbeit nach §16i SGB II gefördert werden müssen ja keine ALV zahlen.
Ab wann muss ich diese wieder einstellen, nachdem die Förderung beendet ist (bezogen aufs Geld) oder erst nachdem die Weiterbeschäftigungspflicht abgelaufen ist?
Liebe Grüße!!