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Lohnkostenzuschuss nach §16i (SBG II)

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letzte Antwort am 15.01.2026 10:02:54 von CLehnen
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lindarella
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
370 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

Mitarbeiter die durch die Agentur für Arbeit nach §16i SGB II gefördert werden müssen ja keine ALV zahlen.

Ab wann muss ich diese wieder einstellen, nachdem die Förderung beendet ist (bezogen aufs Geld) oder erst nachdem die Weiterbeschäftigungspflicht abgelaufen ist?

 

Liebe Grüße!!

Anja-JR
Beginner
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Nachricht 2 von 3
268 Mal angesehen

Hallo linderella, wir haben das erste Mal den Fall, das ein Mitarbeiter nach § 16i gefördert wird.

Wie haben Sie den Arbeitnehmer im Lodas geschlüsselt? Welchen Personengruppenschlüssel haben Sie verwendet, damit die ALV nicht abgeführt wird und keine Fehler aufploppt?

Beste Grüße

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CLehnen
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
112 Mal angesehen

Ich habe einen solchen Lohnkostenzuschuss nun auch in einem Fall. Die Förderung endet mitten im Monat. Ist es korrekt, dass die ALV-Pflicht dann auch umgehend am Folgetag nach dem Ende der Förderung wieder eintritt und gibt es eine Möglichkeit, das im LODAS taggenau zu schlüsseln?

 

Bis jetzt habe ich die Befürchtung, dass da am dem Tag, an dem ALV-Pflicht wieder eintritt, eine neue Personalnummer benötigt wird und ich den AN in dem Monat des Wechsels der ALV über zwei Nummern laufen lassen muss.

 

Kann hierzu jemand etwas sagen?

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letzte Antwort am 15.01.2026 10:02:54 von CLehnen
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