Hallo,
wie in Lohnsteuerbescheinigung 2021: Zeilen 22 und 24 enthalten fehlerhafte Werte beschrieben, ist in bestimmten Konstellationen die LSt-Bescheinigung nicht korrekt.
In der Fassung bis zum 25.01.2022 morgens war noch die Rede davon, dass "voraussichtlich ab dem 25.01.2022 ... eine automatische Abrechnung durchgeführt [wird]".
In der momentanen, überarbeiteten Fassung ist davon keine Rede mehr. Einzig die Abhilfen per manueller Wiederholungsabrechnung bzw. Korrektur über ELSTER sind übrig geblieben.
Ich empfinde diese Art und Weise empörend.
Es liegt ein RZ-Fehler bei DATEV vor, welcher ärgerlich ist, aber sicherlich vorkommen kann. Es sollte aber (wie in der urspünglichen Fassung auch angedeutet) technisch möglich sein, die betroffenen LSt-Bescheinigungen zu korrigieren. Immerhin liegen die Daten alle im RZ.
Jetzt den schwarzen Peter für Korrekturen wieder beim Anwender abzuladen und nicht einmal über die nunmehr "weggefallene" automatische Korrektur zu informieren, ist unfassbar. Es wurde bislang auch keine Information (wie in anderen Fällen) erstellt, welche Mandanten und Mitarbeiter betroffen sind.
Übrigens: Sofern man mit AN online arbeitet verbietet sich eine manuelle Korrektur per ELSTER. Und da wir bei einem Mandanten 01.10.2021 einen Mitarbeiterwechsel von der KG zur Verwaltungs-GmbH hatten, darf ich per bepreister Abrechnungsvorschau prüfen, ob die Bescheinigung auch in diesem Fall korrekt erstellt wird.