Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie ich mit Schrecken auf der Seite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt lese hätte ich eine Liste der Gesellschafter zusammen mit dem Antrag auf Überbrückungshilfe III (für eine GmbH) im Antragsportal hochladen müssen.
Das habe ich nicht getan, eine Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister liegt auch nicht vor.
Was nun?
Die Steuerberaterkammer schreibt folgendes:
Bei noch nicht beschiedenen Anträgen kann und sollte der Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten umgehend über die Kontaktfunktion noch nachgereicht werden. Hierzu gibt es die Möglichkeit, über das Portal Kontakt zur Bewilligungsstelle aufzunehmen. Dort können die prüfenden Dritten auf das Fehlen der Anlage hinweisen und um Stellung einer Rückfrage bitten, über die dann das Hochladen möglich ist. Dann sind die Antragsteller ihrer Pflicht nachgekommen und kommen eher auf die sichere Seite.
Bei bereits beschiedenen Anträgen kann und sollte der Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten umgehend über die Kontaktfunktion (Aktionen–> Fragen an die Bewilligungsstelle (Anfrage der Bewilligungsstelle) —>Begleitendes Dokument hochladen–>
Inhalt anfügen) noch nachgereicht werden.
Leider gibt es bei mir im Antragsportal unter "Aktionen" nicht die Möglichkeit, Fragen an die Bewilligungsstelle zu stellen, eine Kontaktfunktion bei noch nicht beschiedenen Anträgen finde ich auch nicht.
Hat das jemand von Ihnen bereits gemacht und hat einen Hinweis für mich, wo ich die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten finde?
Viele Grüße
Julia Biermann