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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

stefanie69
Einsteiger
Offline Online
542 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich bin noch nicht allzu lange bei der KUG-Berechnung dabei🙄

 

Ich habe einen AN (Gehaltsempfänger), der am 23.09.2020 die Kündigung erhalten hat (letzter AT 22.10.2020). Bis dahin wurden 61 KUG-Stunden für 09-2020 abgerechnet über LODAS.

Soweit so gut. Jetzt kommt eine nette Sachbearbeiterin der Bundesagentur für Arbeit daher und meint, dass unsere Berechnungen falsch sind. Zitat:

"Soll- sowie Ist-Entgelt sind für Herrn XYZ aufgrund Ihrer Mitteilung der Kündigung falsch ermittelt. Teilen Sie beide Beträge jeweils durch 30 und rechnen Sie dann mal der Anzahl an Tagen, die Ihr MA tatsächlich für Sie tätig war, in Herrn XYZ Fall 23 Tage".

Eine gesetzliche Grundlage kann von der Sachbearbeiterin "ad hoc" nicht geliefert werden aber es wird so wohl bei allen "Klienten" gemacht.

 

Ich habe aktuell nur händisch gerechnet und komme dann auf 80€ mehr Kurzarbeitergeld. 

 

Der AN verdient 2860,00€ brutto bei einer 40 Stunden-Woche. durchschnittlicher Stundenlohn liegt somit bei 16,50€.

 

Ich bin der Meinung, dass eine Kürzung des Brutto-Soll-Entgelts nicht notwendig ist bzw nirgendwo vorgeschrieben ist. Es wird in diversen Ausführungen immer vom vollen Monat ausgegangen.

 

Ich bin verwirrt. Hat jemand hier Erfahrungen in derselben Richtung?

 

 

 

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