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KUG im Monat der Kündigung

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letzte Antwort am 15.02.2021 10:32:05 von stefanie69
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stefanie69
Einsteiger
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Liebe Community,

 

ich bin noch nicht allzu lange bei der KUG-Berechnung dabei🙄

 

Ich habe einen AN (Gehaltsempfänger), der am 23.09.2020 die Kündigung erhalten hat (letzter AT 22.10.2020). Bis dahin wurden 61 KUG-Stunden für 09-2020 abgerechnet über LODAS.

Soweit so gut. Jetzt kommt eine nette Sachbearbeiterin der Bundesagentur für Arbeit daher und meint, dass unsere Berechnungen falsch sind. Zitat:

"Soll- sowie Ist-Entgelt sind für Herrn XYZ aufgrund Ihrer Mitteilung der Kündigung falsch ermittelt. Teilen Sie beide Beträge jeweils durch 30 und rechnen Sie dann mal der Anzahl an Tagen, die Ihr MA tatsächlich für Sie tätig war, in Herrn XYZ Fall 23 Tage".

Eine gesetzliche Grundlage kann von der Sachbearbeiterin "ad hoc" nicht geliefert werden aber es wird so wohl bei allen "Klienten" gemacht.

 

Ich habe aktuell nur händisch gerechnet und komme dann auf 80€ mehr Kurzarbeitergeld. 

 

Der AN verdient 2860,00€ brutto bei einer 40 Stunden-Woche. durchschnittlicher Stundenlohn liegt somit bei 16,50€.

 

Ich bin der Meinung, dass eine Kürzung des Brutto-Soll-Entgelts nicht notwendig ist bzw nirgendwo vorgeschrieben ist. Es wird in diversen Ausführungen immer vom vollen Monat ausgegangen.

 

Ich bin verwirrt. Hat jemand hier Erfahrungen in derselben Richtung?

 

 

 

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
497 Mal angesehen

Ich teile die Meinung der Sachbearbeiterin, denn meiner Ansicht nach ist das Datum der Wirkung der Kündigung der 23.09.20.

Ab dem 24.09.20 könnte dann der Lohn je nach Vereinbarung (Klärung durch Arbeitsrechtler) in Höhe Kug (ohne Erstattung) oder in voller Höhe bis zum Austritt fortgezahlt werden.

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stefanie69
Einsteiger
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Okay, wenn ich davon ausgehe, dass ich es so mache, wie die Agentur für Arbeit sagt, wie setze ich das dann in Lodas um?

Ich habe schon etliche Varianten probiert. Ich komme auch auf das richtige Kurzarbeitergeld.

Ich muss aber doch das Brutto bis zum 23.09.2020 ins KUG einfließen lassen und das Brutto vom 24.-30.09.2020 darf nicht einfließen. Die Lohnart 544 ist nur für Stundenangaben.

Hat jemand hier Erfahrungen in der Richtung?

 

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fairm
Beginner
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Hallo,

 

zu diesem Sachverhalt könnte ich ebenfalls Hilfe gebrauchen.

Am 25.09.2020 wurden eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag zugestellt. Es handelt sich um zwei Gehaltsempfänger.

Abgerechnet wurden immer die Kurzarbeitsstunden mit LA 410 über die Erfassungstabelle.

MA 1 hat nach dem 25.09.2020 normal weitergearbeitet, vorher aber schon 88 Kurzarbeitsstunden abgerechnet bekommen.

MA 2 hatte nach dem 25.09.2020 noch 16 Kurzarbeitsstunden, vorher 124,8. Wenn ich hier 16 Stunden rückwirkend kürze und diese über LA 544 abrechne, erhalte ich einen anderen Wert. Kann das stimmen?

 

Leider bin auch ich bei der Umsetzung bei LODAS überfragt.

 

 

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stefanie69
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Was soll ich Euch sagen.... Die Agentur für Arbeit hat sich entschuldigt und mitgeteilt, dass diese Berechnung "Quatsch" war.

Mal davon ab, das ich positiv überrascht bin, dass man Fehler nicht unter den Tisch kehrt, ist es natürlich so, dass alles erneut zurück gerechnet werden muss. Der Mandant zieht in Erwägung die Mehrarbeitszeit der Agentur für Arbeit in Rechnung zu stellen. der Anwalt des Mandanten hat bei der Geschichte nur gelacht 😉

 

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letzte Antwort am 15.02.2021 10:32:05 von stefanie69
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