Hallo, zu diesem Sachverhalt könnte ich ebenfalls Hilfe gebrauchen. Am 25.09.2020 wurden eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag zugestellt. Es handelt sich um zwei Gehaltsempfänger. Abgerechnet wurden immer die Kurzarbeitsstunden mit LA 410 über die Erfassungstabelle. MA 1 hat nach dem 25.09.2020 normal weitergearbeitet, vorher aber schon 88 Kurzarbeitsstunden abgerechnet bekommen. MA 2 hatte nach dem 25.09.2020 noch 16 Kurzarbeitsstunden, vorher 124,8. Wenn ich hier 16 Stunden rückwirkend kürze und diese über LA 544 abrechne, erhalte ich einen anderen Wert. Kann das stimmen? Leider bin auch ich bei der Umsetzung bei LODAS überfragt.
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