Bei einem Mdt. (Firma aus Berlin) waren für 3 Tage Messehostesse für eine Messe in München kurzfristig beschäftigt. Die Hostessen sollen neben dem normalen Lohn für die Fahrt zur Messe 0,30 Cent Fahrtkostenerstattung erhalten. Die Hostessen wohnen irgendwo in Süddeutschland (keine wohnt in Berlin).
Frage: Stellt die Messe eine "erste Tätigkeitsstätte" dar und sind daher die Fahrten dorthin Fahrten Wng.-Arbstätte oder stellt die Fahrt zur Messe (mangels erster Tätigkeitsstätte) eine Dienstreise dar, so dass die Fahrtkosten vom Arbeitgeber steuer - u. sv-frei erstattet werden können?