Hallo Zusammen,
wir haben einen Einzelunternehmer, der zwei Gewerbebetriebe (jeweils ohne Personal) hat. Umsatzsteuerlich natürlich Konsolidierung, ertragsteuerlich zwei Anlagen EÜR.
Wir sind uns unklar, ob er zwei separate Anträge auf Überbrückungshilfen stellen kann oder nur einen. Handelt es sich um ein verbundenes Unternehmen?
Auch sehe ich eventuell das Problem, dass einer der beide Betriebe als Nebengewerbe angesehen werden könnte...
Danke vorab