Hallo Community,
auf welches Konto buche ich in Rechnungswesen die steuerfreien Ausbilderhonorare nach § 3 Nr. 26 EStG, damit sie bei der Übergabe in die Anlage EÜR dort in Zeile 91 wieder abgezogen werden?
Oder geht das nur durch manuelle Ergänzung in der Anlage EÜR?
Das wäre unschön, weil dann in der Berichtschreibung der letzte Schritt zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns fehlt, da Berichtschreibung ja nur auf die ReWe-Daten zugreift.
Hat jemand sowas schon gemacht und Ideen dazu?
Danke und Gruß