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SuseV
Einsteiger
Offline Online
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Hallo, 

 

ich habe nun schon ne ganze Weile das Internet durchforscht, konnte aber keine sinnvollen Antworten finden. 


Mit dem neuen Sozialpaket wurde beschlossen, dass Eltern, die aufgrund der Kinderbetreuung durch die KITA-Schliessung nicht arbeiten können, einen Antrag auf Ausgleich des Verdienstausfalls stellen können.

67% des Netto-Gehaltes. Diesen Ausgleich bekommt der AG dann vom Amt zurück. (vermutlich in Sachsen-Anhalt vom Landesverwaltungsamt, da gibt's aktuell aber nur den Kommentar "wenn wir mehr wissen, schreiben wir es hier hin) 

 

Jetzt die Frage: Wenn ich einen Antrag auf diesen Ausgleich von einer Mitarbeiterin erhalten habe, wie rechne ich das dann im Lohn ab? Generell wäre sie ja unbezahlt freigestellt also vermutlich AF (Arbeitsfrei ohne Lohnfortzahlung). 

 

Aber mit welcher Lohnart wird dann der Ausgleich verbucht? Wird dieser dann wie Verdienstausfall nach IfsG steuerfrei und SV trägt der AG? Oder wird das anders gehandhabt? 

 

Danke schonmal, 

SuseV

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