Hat von den Kollegen hier schon jemand Firmen mit umfangfreichen Vermögen nicht im Finanzanlagevermögen sondern im Umlaufvermögen mit verschiedenen Depotführenden Banken, Käufen und Verkäufen und Erträge und deren bilanzielle darstellung im BV gehabt bzw. sich Gedanken hierzu seit Geltung des InVStG gemacht ?
Mein Problem ist nicht nur dass ich das auf Fondsebene herunterbrechen muss, sondern dass vor allem ein Fond zahlreiche Transaktionen im KJ ( abw. WJ hätte ich auch noch anzubieten) tätigt. Sprich Verkauf von Fonds 1 mit Verlust, dann Kauf fonds 2 , dann Wiederverkauf mit Gewinn, kauf wieder von Fonds mit neuen AHK, ca 100 Transaktionen im KJ.
Ich habe jetzt mal versucht nachzulesen, hier gibt es ein neues BMF schreiben vom 21.5.2019 und aus der Lexinform Neuigkeiten vom 21.11.2019.
Ich suche eine pragmatische lösung. Gefunden habe ich keine. Ausser Fonds für Fonds zu untersuchen, nach Aktienfonds, Mischfonds, Immobileinfonds usw. weil ich hier die teilweisen steuerberfreiungen auch noch brauche.
Das führt m.E. zu einen kompletten Nebenbuchhaltung zumal der steuerliche Ausweis in aller Regel anders zur erfolgen hat als der handelsrechtliche.
Über Hilfe und Nachrichten wäre ich mehr als erfreut.