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Gelöschter Nutzer
Offline Online
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Hallo Community,

 

mit dieser Anfrage geht es nicht darum, ob nach einer Abmedung mit dem Grund "34" eine erneute Sofortmeldung bei Wiederaufnahme der Beschäftigung zu erstellen ist, sondern wie man dies im Programm Lohn und Gehalt bei dem Arbeitnehmer korrekt umsetzen kann.

Die Abmeldung nach einer Unterbrechnung des Beschäftigungsverhältnisses ohne Entgeltzahlung erfolgt in den meisetn Fällen zum letzten Tag eines Monats. Die Sofortmeldung muss aber exakt den Tag des Beschäftigungsbeginns enthalten, d.h. nicht zwangsläufig der Erste eines Monats.

 

Bsp.: Wir rechnen eine geringfügige Beschäftigung seit dem 01.02.2019 ab und erfassen jeden Monat die gearbeiteten Stunden. In den Monaten 06/2019 und 07/2019 sind keine Arbeitsstunden angefallen, so dass mit der Abrechnung für den Juli 2019 automatisch eine Abmeldung mit dem Meldegrund "34" zum 30.06.2019 erstellt wird. Nun informiert uns der Mandant kurzfristig, dass der Arbeitnehmer ab 14.09..2019 wieder bei ihm arbeiten wird. Weclhe Daten bzw. wo erfasst man in Lohn und Gehalt die Sofortmeldung zum 14.09.2019 bzw. muss dann ja auch eine erneute Anmedung mit Meldegrund "13" zum 14.09.2019 erstellt werden.

 

Bei nicht Sofortmeldepflichtigen Mandanten rechnet man einfach Stunden für denm Septemner 2019 ab und es erfolt eine Anmeldung mit Meldegrund "13" zum 01.09.2019. Bei sofortmeldepflichtigen Mandanten muss das Datum der Sofortmeldung und der Anmeldung übereinstimmen und dem tatsächlichen Beginn der Beschäftigung entsprechen.

 

Da mit der Abmeldung zum 30.06.2019 kein Austrittsdatum in den Stammdaten des Mitarbeiters erfasst wird, ist nicht klar wie man den Beschäftigungsbeginn 14.09.2019 in den Mitarbeiterdaten erfasst. Dieses Datum wird jedoch benötigt um sowohl die Sofortmeldung, wie auch die (erneute) Anmeldung zum 14.09.2019 zu generieren.

 

Die einzige Möglichkeit welche wir bisher sehen, ist dass man für die erste Beschäftigung tatsächlich ein Austrittsdatum (in diesem Fall den 30.06.2019) erfasst und einen neuen Beschäftigungszeitraum für den Mitarbeitzer anlegt. Dies führt jedoch dazu, dass die bereits erstellte Abmeldung zum 30.06.2019 mit meldegrund "34" storniert und eine Abmeldung zum 30.06.2019 mit Meldegrund "30" erstellt wird. Zum 14.09.2019 wird dann eine Anmeldung mit Meldegrund "10" erstellt.

 

Dies ist aber nur eine Hilfslösung, welche ncht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, denn eigentlich gibt es keine echtes Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern nur ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses wegen einer Unterbrechnung der Entgeltzahlung. Richtig wäre also eine Abmeldung mit Grund "34" zum 30.06.2019 und dann eine Sofortmeldung mit Grund "20" zum 14.09.2019 und eine Anmeldung mit Grund "13" zum 14.09.2019.

 

Wie kann man dies im Programm Lohn und Gehalt bei einem Arbeitnehmer korrekt erfassen, damit sowohl die Sofortmeldung, wie auch die Anmeldung mit Grund "13" korrekt übermittelt werden ?

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