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Michael-Renz
Experte
Offline Online
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Hallo Community,

Ganz ganz langsam nimmt der elektronische Rechtsverkehr Fährt auf. Bei uns geht Post an EGVP-Teilnehmer nur noch per beA und DATEV-Anwaltspostfach raus. Der Workflow ist viel einfacher, als mit der Papierpost.

Damit gewinnt aber die Frage nach Systemstörungen und deren Erkennung langsam Bedeutung.

Ich wünsche mir deshalb, die Aufnahme der EGVP- Störungsmeldung in die Rubrik „weitere Störungen außerhalb der DATEV “ der DATEV-Störungs-Meldung und der dazugehörigen App.

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Wenn das möglich wäre und keine riesigen Entwicklerkapazitäten bindet, wäre es für DATEVAnwalt User ein komfortabler Infoweg. Wenn dann noch zentral bei DATEV dokumentiert würde, wäre Störungsnachweise im Haftungsfall sogar ganz einfach und unabhängig zu führen.

wie sieht die Community das?

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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