abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

deusex
Allwissender
Offline Online
5899 Mal angesehen

Hallo, ich möchte hier kurz über ein gestriges Gespräch mit dem Finanzamt berichten, was wieder mehr Fragen als Lösungsansätze aufgeworfen hat:

Zwischenzeitlich korrespondieren wir nahezu ausschließlich via E-Mail mit dem Finanzamt. Nun dürfen E-Mails mit bestimmten Informationen nicht mehr unverschlüsselt übermittelt werden, da ansonsten der DSGVO widerlaufen wird.

Nun wären wohl die ein oder anderen Kollegen bereits übergegangen,  E-Mails mit kurzer Anrede und "siehe Anlagen" zu versenden; mit dem Hinweis, das Verschlüsselungs-Passwort in der Kanzlei abzufragen.

Die Ofd Stuttgart hat hier, lt. Aussage meines Gesprächspartners, eine klare Handlungsanweisung gegeben, die besagt, dass das Finanzamt keine Passwörter abfragen wird, was aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei (wobei ich hier eher den Verwaltungsaufwand im Vordergrund sehe.)

Nun stellt sich die Frage, wie werden die Korrespondenzen nach dem 25.05. aussehen. Wird wieder das verstaubte Fax aus dem Keller geholt oder Briefe geschrieben? Dies kann im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung wahrlich nicht die Lösung sein.

Wir hatten bereits vor rund zwei Jahren einen "Feldversuch" gestartet, "sensiblere" Firmendaten in verschlüsselte pdf-Anhänge zu packen und die Mandanten wählten ein Passwort, welches wir zur Korrespondenz verwenden wollten/sollten. Bereits nach wenigen Wochen erhielten wir entsprechende Feedbacks, man solle doch dies mit der Verschlüsselung wieder lassen, da es den Mandanten zu aufwändig erschien; war für mich zwar nicht nachvollziehbar, aber wir hatten in der Tat Situationen, dass Mandanten ihr eigens gewähltes Passwort bei uns telefonisch anfragten und nicht nur einmal. Letztlich konnte als Tenor zusammengefasst werden: So wichtig sind wir und diese Daten auch nicht...

Ein Gedanke war bezüglich des o.g. Desinteresses, ob der Mandant uns schriftlich von der Verschlüsselungspflicht befreien kann und ferner, ob dies überhaupt abdingbar ist; ich meine nämlich "Nein". Selbst bei schriftlicher Zustimmung würden wir gegen Art.32 verstoßen, da dieser m.E. keinen Raum für dieses Vorgehen lässt. Mir schwant hier weniger die Gefahr seitens des Mandanten, sondern Abmahnadvokaten und -vereine, die hier ja fette Fleischtröge vorgesetzt bekommen.

Speziell würde mich interessieren, wie die Kollegen künftig mit der E-Mail-Korrespondenz mit dem Finanzamt, unter o.g. Aspekten, verfährt. Müssen wir tatsächlich zurück in die kommunikative Steinzeit? Das kann es ja nun wirklich nicht sein.

Gruß R.Maier

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben