Hallo,
ich habe das Problem, dass ich ein Mandat übernehme, welches bereits UO nutzt und auch schon über eine eigene Unterberaternummer verfügt. Jedoch werden mit dieser Nummer zwei Mandantennummern versorgt, von denen eine beim bisherigen Berater verbleiben soll. Somit entfällt für mich die Möglichkeit des kompletten Übertrags der Unterberaternummer.
Welche Möglichkeiten habe ich alternativ, um an die hinterlegten Daten zu kommen hinsichtlich des Banking etc.? Herzlichen Dank.
(Das der Übertrag der Fibu Daten unter der Hauptberaternummer zusätzlich erforderlich ist, ist bekannt)
@Zahlenwerk schrieb:
Welche Möglichkeiten habe ich alternativ, um an die hinterlegten Daten zu kommen hinsichtlich des Banking etc.?
Neue mandantengenutzte Beraternummer bestellen, neue Medien (SmartCard/SmartLogin) bestellen, zusammen beim übertragenen Mandaten einrichten und mit der Rechteverwaltung online den Zugriff auf die Daten steuern.
Ob Sie das machen, oder der alte Berater das 2. nicht abzugebende Mandat neu ausstattet, ist technisch vollkommen egal. Eine andere Möglichkeit sehe ich aktuell nicht.
bezgl. neue SmartLogin bestellen: gibt es da nicht die Problematik, dass man die App nur einmal installieren, bzw. diese lediglich nur einen Zugang verwalten kann?
Jap. Aber wenn sich diese Frage stellt, habe ich das Problem noch nicht verstanden.
bisher:
Ziel: Sie übernehmen Mandant B
Aber die natürlichen Personen brauchen trotz der Trennung Zugriff auf alles? Dann kann man das nur mit mitgliedsschaftsübergreifenden Rechten regeln. Technisch möglich; administrativ eher so semi gut umgesetzt von DATEV.
bislang
1 Berater
2 Firmen
1 GF
nachher
2 Berater mit
je einer Firma
weiterhin nur 1 GF
der natürlich weiterhin Zugriff auf beide Firmen haben möchte
Dann geht das nur mit Zugriff auf Daten im Rechenzentrum für ein anderes DATEV-Mitglied einrichten damit das SmartLogin von Berater A auch bei B auftaucht und der es administrieren kann.
Neue mandantengenutzte Beraternummer bestellen
@metalposaunist wo ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Unterberaternummer und einer mandantengenutzten Baraternummer?
@larsboehnke schrieb:
@metalposaunist wo ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Unterberaternummer und einer mandantengenutzten Baraternummer?
Gibt es technisch keinen. Das sind 2 Begrifflichkeiten für ein und dasselbe. Woher der Begriff Unterberaternummer kommt? Ich erkläre mir das wie folgt.
Kanzleiberaternummer A | Kanzleiberaternummer B | Kanzleiberaternummer C |
mandantengenutzte Beraternummer 1 | mandantengenutzte Beraternummer 4 | mandantengenutzte Beraternummer 7 |
mandantengenutzte Beraternummer 2 | mandantengenutzte Beraternummer 5 | mandantengenutzte Beraternummer 8 |
mandantengenutzte Beraternummer 3 | mandantengenutzte Beraternummer 6 | mandantengenutzte Beraternummer 9 |
Beraternummer 1 bis 3 gehören zu Mitgliedschaft von A; 4 bis 6 zur B und 7 bis 9 zur C. So sieht man optisch, dass es sich bei den mandantengenutzten Beraternummern um Unterberaternummern ⬇️ der Kanzleiberaternummern gehört.
Deshalb tauchen standardmäßig alle Kosten der mandantengenutzten Beraternummern bei der Kanzleirechnung von DATEV auf. Per mitgliedsgebundenem Mandantengeschäft ermächtigt man die DATEV alle Kosten der mandantengenutzten Beraternummern selbst abzurechnen, sodass die Kosten direkt das Mandat tragen. Liegen aber die DUO Stammdaten unter der Kanzleiberaternummer, tauchen die Kosten trotzdem bei der Kanzlei auf und nicht bei dem Mandanten. Dann müsste man auch alle DATEV Daten unter der mandantengenutzten Beraternummer speichern. Und dann bekommt das Mandant seinen eigenen 5GB Datenpool von DATEV.
Warum so kompliziert? Weil DATEV eine eG ist und kein Mandant selbst an DATEV herantreten / Genosse werden kann. Daher sitzt immer die Kanzlei als Mitglied der eG dazwischen.
Und bei einem Übertrag einer mandantengenutzten Beraternummer sagt man DATEV bloß: mandandatengenutzte Beraternummer 9 gehört nicht mehr zur Mitgliedschaft C, sondern zu A, weil der Mandant mit seiner Beraternummer den StB wechselt. Und da es zur mandantengenutzte Beraternummer Medien wie SmartCard / SmartLogin und Verträge gibt (DUO, meineSteuern, ggf. Datenservices zwecks Schnittstellen) wird das alles übernommen und Kanzleiberaternummer A kann nun in der RVo alles einstellen.
Könnte man ein schönes Video draus machen 😊. Wobei das auch hinfällig sein wird, wenn DATEV endlich das Rechteraum Management freigibt, damit wir aus den starren Mitgliedschaften kommen und flexibel alle miteinander arbeiten können.
Auf einem Endgerät kann die App nur mit einer mandantengenutzte Beraternummer genutzte werden. Über ein zweites Endgerät wäre ein Zugang der App für eine zweite Beraternummer möglich.
Die verschiedenen Begriffe stammen von der DATEV. Soweit ich mich erinnern konnte musste man in 2012 noch Unterberaternummern für Mandanten beantragen. Irgendwann zwischen 2012 und 2020 wurde aus der Unterberaternummer in der DATEV-Sprache die mandantengenutzte Beraternummer. Wann und weshalb auch immer.
Jein. Man kann Medien anderer Mitgliedschaften in die Mitgliedschaft aufnehmen. Diese können dann (nach Freischaltung) auf eigene (Unter-)Beraternummern zugreifen.