abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

festgeschriebene Belege

4
letzte Antwort am 18.03.2025 12:50:40 von lukasklein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Ina84
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
175 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

wir arbeiten seit knapp 4 Wochen mit Unternehmen online. Ist es möglich einen bereits festgeschriebenen Beleg (ungebucht) zu "kopieren" um ihn buchbar zu machen (der festgeschriebene Beleg hat den Übergangsmonat betroffen, muss jetzt aber wegen Leistungsdatum im Folgemonat verbucht werden). Ich habe nichts gefunden und aus Not den Beleg jetzt manuell ohne Belegeverknüpfung ins Mittelstand Faktura eingebucht. Für eine Hilfe wäre ich dankbar. Vielen Dank und viele Grüße Ina

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 5
165 Mal angesehen

Sie können den Beleg herunterladen und wieder neu hochladen.

Live long and prosper!
0 Kudos
GLH
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 5
160 Mal angesehen

Moin,

 

was bedeutet festgeschriebener ungebuchter Beleg - Der Stapel in dem die Buchung ist, ist festgeschrieben?

 

In Primanota - Rechtsklick: Buchungen bearbeiten, da kann man dann die Generalumkehr im Folgemonat erzeugen und direkt die Buchung wiederbereit stellen und korrekt verbuchen. Inklusive Beleg.

Um die Buchung aber aus dem ursprünglichen Vorlauf zu bekommen, müsste man einen neuen Stapel mit gleichen Zeitraum erstellen, den Beleg neu hochladen und dann verbuchen. 

 

 

 

 

0 Kudos
Ina84
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
141 Mal angesehen

Hallo,

 

nein, ich habe nach Monatsabschluss in Unternehmen online die Belege festgeschrieben. Da war aber blöderweise einer dabei, den ich eben im nächsten Monat wg. Leitstungdatum und auch Zahlung im Folgemonat noch verbuchen musste. Also sozusagen versehentlich mit festgeschrieben.

 

0 Kudos
lukasklein
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 5
107 Mal angesehen

Hallo @Ina84 ,

 

Wenn Sie Sonderrechte für DUO haben, können Sie die Festschreibung aufheben (s. hier

 

Beachten Sie jedoch, dass dieses Recht Auswirkung auf die Revisionssicherheit haben kann. Dazu gab es auch ein Hilfedokument, was mir leider nicht mehr einfallen will. 

 

Beste Grüße

0 Kudos
4
letzte Antwort am 18.03.2025 12:50:40 von lukasklein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage