Hallo,
ich hätte kurze Frage wissen Sie für jede UO wie viele Bestände dürfen wir anlegen, z.B ein Mandant hat 8 Unternehmen aber nur einen von denen hat UO. Dürfen wir alle 8 Bestande anlegen und mit UO verknüpfen?
Vielen Dank
Das hängt von den Wünschen des Mandanten ab.
Wenn der Mandant eine Abgrenzung der Unternehmen wünscht, wäre pro "Unternehmenskreis" ein Vertrag erforderlich.
Wenn ohnehin alle acht Unternehmen vom selben Mitarbeiter bedient werden, genügt ein Vertrag, unter dem Sie die Unternehmensgruppe zusammenfassen.
Hallo zusammen,
hierzu eine Ergänzung.
Das Thema "Wann sind mehrere Verträge zu Unternehmen online notwendig?" wurde von meiner Kollegin in einem anderen Beitrag anhand von Beispielen dargestellt.
Gelöst: Übergreifend - Einführung eines Freivolumens - DATEV-Community - 148764 (datev-community.de)