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alle Debitoren/Kreditoren, die ungeklärt sind.

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letzte Antwort am 15.09.2023 12:06:59 von Junggeburth
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PeBe
Beginner
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Nachricht 1 von 4
178 Mal angesehen

Liebe Community,

unser Steuerberater hat mir eine Mail geschickt mit Debitoren/Kreditoren die von denen nicht zugeordnet werden können. Das sind über 30 Belege die ich jetzt raussuchen soll + einscannen und rüberschicken. In DATEV sind aber von meiner Seite her alle Belege zu finden. Die müssen das doch auch alles abrufen können.

Dann kam noch eine zweite Mail, Kreditkarten Abrechnung mit fehlenden Belegen. Bestimmt auch um die 40 Belege zum raussuchen und in DATEV für mich abrufbar. Ich habe jetzt mal nachgefragt wo das Problem ist aber noch keine Antwort erhalten. Ist es mein Job das alles quasi noch einmal raus zu suchen und zu schicken? Oder mache ich die Arbeit vom Steuerberater?

Danke für euer Feedback, Lieben Gruß Petra  

bodensee
Experte
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Nachricht 2 von 4
165 Mal angesehen

Wie immer zuerst miteinander reden. 

 

Wenn die Belege in UO sind und Sie der STB oder der Mitarbeiter*In nicht findet dann wäre es sicherlich hilfreich der Berabeiterin zu sagen / zeigen wo Sie die Belege gefunden haben. 

 

Ich nehme an das die Fibu des STb die Belege nicht verknüpft hat, warum auch immer nicht gefunden, später hochgeladen egal. Jetzt beim Abschluss sind eben etliche Buchungen unklar und daher die Anforderung. Auf die Idee das die Belege schon in UO sind ist der für den Abschluss zuständige vermutlich nicht gekommen. 

 

Daher Kommunikation ist trotz oder gerade wegen Cloud Software extem wichtig und hilft beiden Seiten. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Neu_hier
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
103 Mal angesehen

Wir machen es so (erweiterter Modus):

 

Es werden Belege in DUO korrekt nach Rechnungseingang/Rechnungsausgang/Kreditkartenabrechnung etc. kategorisiert. Diese Belege werden dann in DUO bearbeitet (Mandant oder StB) und als Stapel in Rewe bereitgestellt.

 

Beim Bankbuchen werden dann die Zahlungen und die Belege vom StB "zusammengebracht". Wenn alle Belege da sind, sollte es in der Regel keine Unklarheiten geben.

 

Wenn aber z.B. im nicht erweiterten Modus gearbeitet wird (das machen wir nie) und die Beleg erst beim Buchen in Rewe (Buchführungsprogramm) mit der Bank verknüpft werden oder auf Kreditoren/Debitoren gebucht werden, kann es sein, dass der StB a) falsche Filter nutzt und somit die Belege gar nicht sieht und/oder b) der Mandant die Beleg falsch kategorisiert hat beim hochladen oder c) was anderes...

Wenn beim Belegbuchen nur der Posteingang angezeigt wird (unbearbeitete Beleg sollten dort liegen), die Belege aber vorher in DUO schon abgelegt werden (z.B. Belege 2023), werden diese durch einen Filter beim StB gar nicht angezeigt.

 

Wenn der Steuerberater sich nicht auch regelmäßig DUO anschaut - was der Mandant "dort macht", werden Dinge komplett übersehen.


Lange Rede, kurzer Sinn - hier sprechen Mandant und StB offenbar nicht ausreichend miteinander..... 

Danke
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Junggeburth
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
92 Mal angesehen

Hallo,

 

bei mir ist es häufig so, dass die Mandanten Mahnungen o.ä. hochladen, aber keine ordnungsgemäße Rechnungen. Entsprechend verbleibt der Vorgang als ungeklärt, da ich die ordnungsgemäße Rechnung benötige und dies auch so anfordere.

Ich bin aufgrund dieser Problematik, dass die Mandanten der Meinung sind es wäre alles da, bereits dazu übergegangen auch entsprechend zu vermerken "keine ordnungsgemäße Rechnung", bzw. die Mahnung etc. an die unklare Buchung anzuhängen.

 

Wie die Vorredner aber bereits erwähntenm ist dies endgültig oft nur in einem Gespräch zu klären, damit die Vorgehensweisen untereinander verstanden und abgestimmt werden können.

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letzte Antwort am 15.09.2023 12:06:59 von Junggeburth
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