Hallo Zusammen,
wie der Titel schon sagt beschäftigt mich folgende Frage:
In Lodas kann ich bei Zahlungsverkehr "DÜ an Institiutionen" oder aber "DTA-Datei" Auswählen. Sehe ich es richtig, dass bei DÜ an Institutionen für jeden Monat der Begleitzettel an die jeweilige Bank unterschriftlich gesendet werden muss? Wohingegen DTA Datei den Auftrag im DUO bereitstellen würde und er Mandant zum gegebenen Zeitpunkt dann selbst auslöst?
Oder habe ich das falsch verstanden?
Danke!
Hallo,
jaein.
Bei "DÜ an Institutionen" kann die Zahlungsdatei auch über das Online-Banking oder über ein Bankingprogramm freigegeben werden ohne Verwendung des Begleitzettels.
Bei der "DTA-Datei" liegen Sie bzgl. DUO vollkommen richtig. Allerdings kann die DTA-Datei auch aus LODAS exportiert werden und z.B. per Mail an den Mandanten geschickt werden, falls der obere Punkt nicht funktioniert.
Hi,
ok, ich habe bei einem MA z.B. das Problem, dass er die Datei bis zum Weitergabedatum zwar manuell übermitteln könnte, wenn jedoch z.B. der 26. des Monats als Weitergabe eingestellt ist wird diese auch ohne Freigabe dann übermittelt jedoch nicht ausgeführt wird. Im Onlinebanking sieht er die Datei nach Weitergabe dann nicht.
Bei anderen Mandanten hingegen kommt die Freigabe automatisch.
Muss er wohl nochmals mit seiner Bank telefonieren.