Guten morgen,
wir haben folgenden Sachverhalt:
ein Mdt kam zu uns, mit der Bitte die Fibu anzufertigen. Wir haben einen Rewe-Bestand mit unserer Beraternummer angelegt.
Nun möchte der Mandant DUO nutzen. Da DUO aber bereits für einen anderen Steuerberater in Sachen Lohn genutzt wurde, habe wir Zugriffsrechte erhalten.
Nun haben wir einen DUO-Bestand mit fremder Berater-/Mdt-Nr und eine Rewe-Bestand mit eigener Berater-/Mdt-Nr.
Was ist zu tun, damit wir die Belege aus DUO mit unserem Rewe-Bestand verbuchen können?
Vielen Dank für alle nützlichen Tipps
Die Ordnungsbegriffe MÜSSEN übereinstimmen. Da haben Sie keine Alternative.
Sie könnten grundsätzlich über eine mitgliedschaftsübergreifende Freigabe beide Bestände auf dem Sicherheitsmedium des Mandanten freischalten, aber dann hat der Mandant sein Unternehmen zweimal in DUO und muss immer hin und herwechseln und natürlich auf für zwei Bestände bezahlen.
Abweichende Ordnungsbegriffe lassen sich in DUO nicht zusammenführen.
Ein Bestand muss ungespeichert werden - wenn die Bestände dann aber bei unterschiedlichen Beratern liegen, ist das natürlich nicht möglich.