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Wirtschaftsjahr löschen

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letzte Antwort am 25.03.2021 06:42:39 von renek
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0 Personen hatten auch diese Frage
LoKu
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Ich habe folgende Rückfrage:

 

Welche Konsequenzen hat das Löschen eines alten Wirtschaftsjahres (2019 in 2021)?

 

Die Archivierungsgebühren entfallen? Die Belege sind für das entsprechende Jahr im Rechnungswesen-Programm nicht mehr einsehbar?

 

Für Daten im Unternehmen Online ab 2010 hat die Löschung von 2009 keine Auswirkung?

 

Vielen Dank für kurz Rückmeldung. 


LG Korn

DATEV-Mitarbeiter
F_P
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 8
811 Mal angesehen

Hallo,

 

beim Löschen von Wirtschaftsjahren werden keine Belegbilder gelöscht. Belegbilder werden erst gelöscht, wenn ein Datenbestand gelöscht wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie in  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1035072

Somit fallen für Sie als Anwender auch weiterhin (Archivierungs-)Gebühren an, wenn Sie lediglich das Wirtschaftsjahr löschen. Die Verknüpfung mit dem Buchungssatz ist ebenfalls noch vorhanden.

 

Wird das Wirtschaftsjahr 2009 in Kanzlei-Rechnungswesen gelöscht, hat das keine Auswirkungen auf DATEV Unternehmen online, wenn dieses erst ab 2010 läuft.

 
Wird in Belege online ein Wirtschaftsjahr gelöscht, so werden die für dieses Wirtschaftsjahr angelegten Sachkonten/Rechnungsordner/Ware/Leistung mitgelöscht. Die Belege aus dem gelöschten Wirtschaftsjahr verlieren den Bezug zum Wirtschaftsjahr (Periode). Belege ohne Zuordnung zu einer Periode sind mit einem gelben Ausrufezeichen gekennzeichnet. Die Belegdaten bleiben an den Belegbildern erhalten, außer es wurden Belegdaten aufgeteilt. 
Noch ein Hinweis: Es ist nur das erste und das letzte Wirtschaftsjahr löschbar. Weitere Infos hierzu finden Sie in  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1071455.

 

Freundliche Grüße
DATEV eG
LoKu
Beginner
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Nachricht 3 von 8
783 Mal angesehen

Hallo Frau Fadenbacher,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Aus dem Infodokument 1035072 lese ich nur heraus, dass der komplette Datenbestand gelöscht wird. Oder verstehe ich da was falsch? 

 

Bei Einrichtung von DATEV Unternehmen Online hieß es nach 10 Jahren (=Archivierungsfrist) können man die nicht mehr relevanten Belege löschen. Mit der Folge, dass für diese "unnützen" Daten keine Gebühr mehr anfällt.

Wie wird das nun umgesetzt?

 

Schöne Grüße

Korn

 

DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
749 Mal angesehen

Hallo,


zu löschende Belege können Sie in der Belegübersicht mittels Filter markieren (max. 1000 Belege auf einmal) und in den Papierkorb verschieben. Bei > 1.000 Belege muss der Vorgang wiederholt werden.


Wenn Sie alle Belege in den Papierkorb verschoben haben, können Sie diesen leeren. Beachten Sie jedoch bitte, dass Ihre SmartCard hierfür "Sonderrechte" braucht (s. Kapitel 3.2.1 in 1008437 )

 

Die Problematik mit der Speichergebühr wurde mit MyDATEV Dokumentenspeichervolumen entschärft 🙂

MyDATEV Dokumentenspeichervolumen

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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metalposaunist
Unerreicht
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@Silvija_Döbereiner@LoKu ging es darum, dass er DUO schon > 10 Jahre nutzt und wenn nicht, dass man auf alle Fälle dort hin kommt und was man dann mit dem WJ und den Belegen in DUO macht? Die werden gesetzlich nicht mehr benötigt; also kann man diese auch löschen. 

 

Heißt: Es gibt von DATEV keinen Button / Workflow, der Belege älter als 10 Jahre automatisch löscht? Weder aus dem DUO raus angestoßen noch aus dem REWE? 

 

Von Hand alle Belege älter als 10 Jahre löschen, das kann DATEV ja nicht vorgesehen haben, oder? 🤔

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
renek
Meister
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725 Mal angesehen

@metalposaunist  schrieb:

Von Hand alle Belege älter als 10 Jahre löschen, das kann DATEV ja nicht vorgesehen haben, oder? 🤔


🤣Doch, vorstellbar ist das. 🤣

Mal abgesehen davon das die 10-Jahres-Frist nicht am 1. des Folgejahres beginnt. 

(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren: 1. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, 2. die empfangenen Handelsbriefe, 3. Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe, 4. Belege für Buchungen in den von ihm nach § 238 Abs. 1 zu führenden Büchern (Buchungsbelege). (2) Handelsbriefe sind nur Schriftstücke, die ein Handelsgeschäft betreffen. (3) Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse können die in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, daß die Wiedergabe oder die Daten 1. mit den empfangenen Handelsbriefen und den Buchungsbelegen bildlich und mit den anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden, 2. während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. Sind Unterlagen auf Grund des § 239 Abs. 4 Satz 1 auf Datenträgern hergestellt worden, können statt des Datenträgers die Daten auch ausgedruckt aufbewahrt werden; die ausgedruckten Unterlagen können auch nach Satz 1 aufbewahrt werden. (4) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren. (5) Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluß des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluß festgestellt, der Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a oder der Konzernabschluß aufgestellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist.

Unter (5) findet sich der Beginn und der unterscheidet sich je nach Mandant doch erheblich! Zudem: Eigentlich könnte man schon eher löschen, sofern sie anderweitig gesichert werden. Somit ergibt sich auch hier wieder ein sehr individuelles Spektrum, was die DATEV tatsächlich nicht pauschal abdecken kann.

 

Einzig was sie wirklich anbieten sollte: Auswahl ganzer Wirtschaftsjahre.

Im Übrigen gibt es auch Belege aus zB 2021 welche in 2020 gebucht werden (Abgrenzung). Wenn ich das dann pauschal über den Zeitraum "älter 10 Jahre" machen würde, wäre es nicht ganz korrekt...

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 7 von 8
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Sorry, ich bin Techniker aus gutem Grund geworden ☝️. Solche Passagen lösen schon Panik bei mir aus 😂

 


@renek schrieb:

Einzig was sie wirklich anbieten sollte: Auswahl ganzer Wirtschaftsjahre.


Dafür! 👍

 

Von mir aus auch die letzten 14 Jahre. Aber ich muss ja sagen können: DUO Belege aus 2006 und älter bitte mit 1 Klick löschen. Und mag sein, dass uns das aktuell jetzt nicht so stark betrifft. Aber DUO wird ja auch 2035 noch leben und spätestens dann sollte man sich Konzepte überlegen.   

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
renek
Meister
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Nachricht 8 von 8
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@metalposaunist  schrieb:

Solche Passagen lösen schon Panik bei mir aus 😂.  


Sieht nur so wüst aus weil das Forum mir die Absätze wieder raus genommen hat. Sonst ist es doch ganz simple. 😄

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letzte Antwort am 25.03.2021 06:42:39 von renek
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