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Wird die Skontofälligkeit aus der Erfassung in UO in die Fibu übertragen? Zahlungsverkehr?

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letzte Antwort am 07.12.2018 16:42:16 von Markus_Goetz
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zirkus13
Einsteiger
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- Bearbeitungsform Erweitert

- Erfassung von Fälligkeitsdaten (Skonto und netto) aber ohne fixe Zahlungsbedingungen, nur eben die Daten im Datumsfeld.

- Übertrag in die Fibu, Buchen

- Nun soll per Zahlungsverkehr durch die Kanzlei gezahlt werden

Wie schafft man es, dass die Skontofälligkeit berücksichtigt wird und beim Zahlen innerhalb der Skontofrist eine Skontobuchung ausgeführt wird? Ich sehe nur die Nettofälligkeit im Belegfeld2 und auch ein Haken bei "Skontofälligkeiten anzeigen" unter Eigenschaften in der Opos Liste, liefert mir nichts.

Ist die einzige Lösung hier, dass man statt Zahlungsverkehr, Bank online zum Überweisen nimmt?

Vielen Dank für Eure Hilfe !!!

Anna

DATEV-Mitarbeiter
Markus_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
147 Mal angesehen

Hallo,

die Übergabe der Skontofälligkeit ist nicht möglich.

Wie Felder von Belege online nach Kanzlei-Rechnungswesen übergeben werden, finden Sie in folgendem Info-Dokument: Belege online - Belegsätze nach Abholung und Import in Kanzlei-Rechnungswesen speichern (Dok.-Nr. 1004056).

Viele Grüße

Markus Götz

Produktmanagement DATEV Unternehmen online

DATEV eG

Viele Grüße aus Nürnberg
Markus Götz - DATEV eG
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letzte Antwort am 07.12.2018 16:42:16 von Markus_Goetz
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