Wie finde ich Belege in Unternehmen online, die ich noch bearbeiten muss obwohl diese bereits durch den Steuerberater verbucht wurden? Prinzipiell werden diese nicht mehr in den zu bearbeitenden Belegen angezeigt. Dort müsste ich diese aber sehen um sie beispielsweise noch zu überweisen. Wer kennt dieses Problem?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nach dem Buchen werden die Belege in das Verzeichnis verschoben, welches für das Wirtschaftsjahr angelegt wurde.
z.B.:
In DUO findet man dies in der Anwendung Belege im Verzeichnisbaum an der linken Seite.
Wohin die Belege verschoben wurden kommt ganz auf die individuellen Einstellungen an!
Am besten alle Belege anzeigen Startseite Belege/Belegübersicht/alle Belege und dann den Filter "gebucht" nutzen!
Deswegen hatte ich ja auf die Einstellungen in Kanzlei-Rewe verwiesen. Wenn dort nichts eingestellt wäre, würden sie ja noch im Posteingang liegen und TE hätte keine Probleme, diese zu finden.
Müssen Sie die Belege noch anderweitig bearbeiten oder geht es nur um das bezahlen. Hier könnte es dann helfen, wenn Sie die Belege in der Belegübersicht nach dem Status "nicht vollständig bezahlt" filtern.
Bearbeitet man die Belege nicht VOR dem Buchen??
So kenne ich das auch.
In der Regel sind die Belege vor dem Buchen bearbeitet, aber manchmal ist der Steuerberater halt mit dem Buchen schneller als der Mandant mit der Bearbeitung der Belege. Das passiert vor allen Dingen auch beim automatischen Hochladen etc. vermehrt.
Hallo Iris,
verarbeitete Belege können nicht mehr bearbeitet werden. Dies würde das ganze System der belegorientierten, digitalen Buchführung konterkarieren.
Sofern ein Beleg nicht in Ordnung ist, wäre dieser zu löschen/stornieren (auch in der Buchführung) und neu zu übertragen und bereit zu stellen.
Sie sollten mit Ihrem Steuerberater ein "Handlungsszenario" absprechen.
Belege werden bspw. nur on Ihnen PERSÖNLICH bearbeitet und bereitgestellt und dürfen nicht von der Buchhalterin einfach geholt werden.
Sofern Sie bereits "eine Ebene vorher" Handlungsspielraum haben möchten, schalten Sie die Überwachung in Belegtransfer aus und prüfen Sie vor dem "Senden", ob die Belege korrekt sind.
Ich meine, zumindest "Überweisung" ist auch nach der Bearbeitung ergänzbar. Oder?
Macht aber nur Sinn, wenn auch entsprechende Stammdaten und Zahlungsdaten noch angepasst werden können. Daher ist auch aus meiner Sicht ein klares Szenario abzusprechen.
Dadurch, dass der Beleg nach dem Bearbeiten aus dem Posteingang verschoben werden kann, würde ich als Berater nur diejenigen Belege buchen, die nicht mehr im Posteingang vorhanden sind (Posteingang = unbearbeitet).
Möglicherweise ist dies aber dem Berater beim Buchen auch nicht ganz klar, zumindest scheint der eindeutige Workflow nicht geregelt zu sein.
Der StB sollte aber (meiner Meinung nach) beim buchen nicht auf die Belege im Posteingang zugreifen (Einstellung in Rewe)!
Posteingang steht bei unserem Workflow immer für "noch nicht vom Mandanten bearbeitet Belege" oder "noch nicht vom StB bearbeitete Belege" wenn wir die Bearbeitung übernehmen.
Im Posteingang landen alle Rechnungen, die vom Mandanten / der Kanzlei über diverse Wege ins DUO hochgeladen werden.
Der Mandant / Steuerberater ( je nach Vereinbarung ) bearbeitet hier die Belege ( OCR ). Die Belege können nach der Bearbeitung zum Zahlen auch an Bank online übergeben werden.
Der Steuerberater bucht je nach Vereinbarung die bearbeiteten ( und ggfs.bezahlten) Rechnungen im Karewe.
Im Anschluss werden die ( bearbeiteten, ggfs. bezahlten ) gebuchten Rechnungen mit Übergabe der Buchungsinformationen in das Jahresregister in der Belegablage ( Archiv ) verschoben.
Das ist unser Prozess, der sich bewährt hat und der von DATEV so in umfangreichen Dokumenten beschrieben wird.
Spezialfälle gibt es natürlich immer mal.