Ich habe mir die Geschäftsbedingungen der Commerzbank angesehen. Ich finde keine direkten Aussagen zu EBICS und den damit verbundenen Kosten.
Bei der von mir genannten Bank (ohne Name) wird zumindest deutlich von EBICS und dessen Leistungsumfang gesprochen und eben auch bepreist. Möglicherweise wollen sich andere Banken aus politischen Gründen hier (noch) nicht so genau positionieren. Ich meine zumindest bei der Commerzbank nicht deutlich gefunden zu haben: "EBICS = 0,00€".
Das ist richtig, die Preise, bzw. den Preis (für die einmalige Einrichtung) habe ich auch auf Anfrage bekommen.
Verstehe immer noch nicht warum Sie aus "ihrer" Bank so ein Geheimnis machen, erst recht nicht wenn es doch so klar ist. Haben Sie Aktienanteile?
Oder stimmen die angegebenen Preise einfach gar nicht und deswegen möchten Sie das nicht sagen? Kommt man ja schon ins grübeln?
Klar und zwar mehr als nur "Streubesitz" . Jetzt verstehen Sie mich.
Hallo auch wieder dabei,
aus den allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen der Banken habe ich selten die Informationen erhalten, die mich interessiert haben. Ich versichere Ihnen, dass Sie bei der Commerzbank einen EBICS-Zugang für monatlich 0,00 EUR erhalten und ausschließlich eine einmalige Einrichtungsgebühr zahlen müssen. Dies ist meines Wissens bei der Commerzbank dem Umstand geschuldet, dass das HBCI-Banking ausschließlich mit dem eigenen Onlinebanking funktioniert und Anwender anderer Zahlungsverkehrs-Lösungen, somit ausschließlich auf die Variante EBICS zurückgreifen können.
Die Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt verlangt für einen EBICS-Zugang weder laufende noch einmalige Gebühren. Es empfiehlt sich für solche Themen immer an die Bank heranzugehen, da diese einen auch informieren kann ob demnächst Preisanpassungen für die Produkte anstehen. Dies lesen Sie aus den Geschäftsbedingungen nicht heraus.
Der Leistungsumfang von EBICS ist aus meiner Sicht identisch mit HBCI zumindest für den normalen Onlinebanking Nutzer. Außerdem setzen Sonderfunktionen meist auch eigene Zahlungsverkehrs-Programme voraus(S-Firm etc.), die diese unterstützen. DATEV, egal ob Zahlungsverkehr online oder lokal, kann gewisse Funktionen programmseitig nicht bedienen, dann hilft es mir auch nichts diese von der Bank freigeschaltet zu bekommen und eine höhere Gebühr für den Zugang zu zahlen (z.B. Eilüberweisungen, Daueraufträge, etc.)
MfG
Tobias Ettl
Hallo Frau Elena Mastrapasqua,
es ist natürlich super von Ihnen, dass Sie uns hier wiederholt an die Unmöglichkeit der SEPA Lastschrift erinnern, nur was mache ich dann mit meiner Kanzleibank? Mich würde an dieser Stelle mehr meine eigene Sache interessieren: DATEV hat schon immer damit beworben, dass wir alles aus dem Arbeitsplatz erledigen können. So habe ich bisher auch gemacht: Rechnung geschrieben, Zahlungsdaten in Zahlungsverkehr übernommen und Einzug erledigt. Bei eigener Lohnabrechnung das Gleiche. Das funktioniert ab Juli in dem "neuen" HBCI PIN/TAN nicht mehr, weil die Lastschriften wegen der Zwischenschaltung von Drittanbieter nicht mehr möglich sind. Jetzt muss ich auch meine Bankanbindung umstellen, weil Datev es nicht anders = einfach uns anbieten kann. Umstellung auf Sammelverfahren( was das auch mit sich bringt muss ich noch prüfen!) sehe ich für mich momentan als einzige Alternative, natürlich im Vergleich zu bisher kostenpflichtig bei Datev und bei der Bank. EBICS Verfahren hat mir meine Bank(Sparkasse) wegen zu hohen Kosten und "geringem" Umfang der Buchungen abgeraten.
Liebe Kollegen, wie habt Ihr das in eigener Sache erledigt oder plant zu erledigen?
MfG
Paulina Strelin
Hallo Frau Strelin,
Frau elena.m weist in Beitrag 18 auf die mögliche Einschränkung bei den SEPA Lastschriften hin. Sie schreibt auch, dass dies bankenabhängig ist und für eine sichere Aussage von den Anwendern mit der Bank abgeklärt werden muss.
Ihren Vorwurf Richtung DATEV kann ich gerade nicht nachvollziehen, da es eine Entscheidung einzelner Banken ist, bestimmte Funktionen über die PSD2/XS2A-Schnittstelle nicht mehr zu unterstützen.
Alternativ könnten Sie das DATEV-Sammelverfahren für die Weitergabe der Lastschriften an die Bank verwenden. Da sollten Sie mit Ihrer Bank dann einmal abklären, ob Sie die übermittelten Lastschriften im Online-Portal der Bank selbst zur Ausführung freigeben können, da der klassische Freigabezettel ja mittlerweile von etlichen Banken ganz ordentlich bepreist wird.
@Alle: Hat schon jemand Informationen, welche Banken sich an dieser Stelle rausziehen?
Beste Grüße
Andreas Briefs