Hallo Zusammen,
aus gegebenen Anlass auch hier nochmal der Vorschlag bzw. Wunsch Kassenbewegungen in Unternehmen online im Kassenbuch zu stornieren zu können.
Da die Korrektur von Kassenbewegungen selbstverständlich GoBD konform sein soll/muss, sind uns folgende Ideen gekommen:
1. Stornieren durch Streichen der Position
Wie in einem Handschriftlichen Kassenbuch, sollte es Möglich sein einzelne (bereits festgeschriebene) Kassenbewegungen zu stornieren, in diese (durch) gestrichen werden. Die Schaltfläche zum Stornieren einzelner Kassenbewegungen kann an der Stelle eingesetzt werden, an der bei noch nicht festgeschriebenen Bewegungen die Schaltfläche "Löschen" zu finden ist. Gestrichene Positionen sollten selbstverständlich im laufenden Bestand nicht berücksichtigt werden, jedoch weiterhin lesbar sein.
2. Generalumkehr
Wie auch von der DATEV in den bisherigen Hilfe-Dokumenten beschrieben, kann die Korrektur mittels Umkehr erfolgen. Die bisherige Lösung den Buchungssatz selbstständig mit entsprechend abgeändertem Vorzeichen zu erfassen ist jedoch weder Zeitgemäß noch eine richtige Lösung. Daher der Vorschlag eine Schaltfläche hinzu zu fügen, die diese Umkehr aus der vorhandenen Kassenbewegung erstellt. Die Schaltfläche dafür kann wie beim ersten Vorschlag den "Löschen" Button bei festgeschriebenen Kassenbewegungen ersetzen.
Alternativ könnte die Funktion in der Übersicht "Kassenbewegungen in Kasse XXX" in der Zeile mit "Erfassen", "Belege zuordnen" und "Erfassungsbericht" hinzugefügt werden. Klickt man auf die Schaltfläche, können eine oder mehrere Kassenbewegungen Ausgewählt werden und diese Anschließend mittels "Generalumkehr erstellen" abgeschlossen oder mittels "Abbrechen" Abgebrochen werden. Die Funktion erstellt entsprechend der ausgewählten Positionen jeweils pro Position eine neue Bewegung mit dem Umgekehrten Wert und dem Datum an dem die Generalumkehr erstellt wurde.
Damit hätten wir eine Praktikable Lösung, die wir in auch vertreten können und nicht dem Mandanten erzählen müssen, dass er nun alles Händisch selbst korrigieren muss.
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