Mich würde interessieren, wie hoch die Anzahl max. E-Mail-Adressen ist, die man in Upload mail einrichten kann. Es gibt ein Unternehmen mit sehr vielen beteiligten Personen in Bezug auf Upload Belege.
Mir wäre keine Begrenzung bekannt, um wie viele Adressen handelt es sich denn?
Jede dieser Personen sollte eine eigene DATEV Identität bekommen. Wenn die Bestätigungsmails zur Freigabe der einzelnen Adresse als sendeberechtigt alle von einer DATEV Identität bestätigt werden kann im Anschluss nicht mehr nachvollzogen werden wer hochgeladen hat.
--> Dies macht es schwierig eine Verfahrensdokumentation zu erstellen.
Macht es de facto unmöglich ggf. strafrechtlich relevante Inhalte einem User zuzuordnen. (Man wünscht es niemandem aber leider denkbar und daher zu berücksichtigen)
Viele Köche verderben den Brei. Annahme 10 Kreditkarteninhaber sollen Ihre Belege selber hochladen.
Dann müssten 10 Personen nebst Smartlogin angelegt werden.
Oder man legt 10 "Zwischenmailadressen an KK_müller@musterfirma.(de)
Die Mailadresse wird von einer DATEV Identität als sendeberechtigt registriert, Nebst den anderen neun Adressen und bekommt eine automatische Weiterleitungsregel an KK-müller@datev.de (Empfangsadresse für den Belegtyp KK Müller.
@jjunker im ganzen richtig,
aber einmalig 20 Mitarbeiter anzulegen mit SmartLogin ist nervig, aber eben einmalig, Den Zeitaufwand würden ich dem Mandanten auch in Rechnung stellen, denn wenn2 0 verschiedenen "Verantwortliche" etwas hochladen können, riecht es für mich erstmal nach problematischen Prozessen.
Ergo, fragt den Mandanten, ob das wirklich notwendig ist, oder der Upload nicht an einer Stelle regeln läßt? Ich denke da z.B. an Regeln, die die eine Upload-Email personifizieren.
Im übrigen sollte ohnehin alle Emails (ausgehende wie einkommend) abgespeichert werden. An Hand dieses Archiv und des Zeitstempels im Protokoll in DUO sollte eine Zuordnung ebenfalls möglich sein.
QJ