Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mandanten der einer Unterberaternummer hat. Dieser Mandant hat auch DATEV Mittelstand Faktura und Rechnungswesen. Nun möchte dieser Mandant auch Unternehmen Online verwenden und selber Belege hochladen und bei sich im Programm buchen.
Mir ist nun nicht ganz klar unter welcher Beraternummer ich den Bestand Unternehmen Online anlege unter unserer oder unter der Unterberaternummer?
Mir ist nun nicht ganz klar unter welcher Beraternummer ich den Bestand Unternehmen Online anlege unter unserer oder unter der Unterberaternummer?
Unter der Beraternummer des Mandaten, weil die FiBu Leistung beim Mandanten unter seiner Beraternummer/Mandantennummer liegt.
Also müssen Sie auch den UO Bestand unter seiner Beraternummer und der Mandantennummer, die er vergeben hat (anfangs 10000?) anlegen, damit digitales Belegbuchen klappt.
Zusätzlich müssen Sie die SmartCard des Mandanten für diese Kombination aus seiner Beraternummer/Mandantennummer freischalten oder setzen bei Mandantennummer ein *. Dann hat er Zugriff auf alles, was unter seiner Beraternnummer liegt.
Machen Sie Lohn für das Mandat und setzen UO für die digitale Personalakte und für Auswertungen bereits ein?
Hallo Frau Schellmann,
je mehr DATEV-Leistungen Ihr Mandant nutzt umso wichtiger ist, dass der Mandant und Sie die DATEV-Leistungen unter den gleichen Berater- und Mandantennummernkonstellationen führen, damit alle Funktionalitäten gewährleistet werden. Ob Sie dies unter Ihrer Beraternummer oder Unterberaternummer machen spielt hier erstmal keine Rolle! Einen selbst buchenden Mandanten mit Anbindung ans RZ müssen Sie aber zwingend immer unter der mandantengenutzten Unterberaternummer führen( oder Sie geben ihm Ihr Beraternummernpasswort geben). Bitte aber auf gar keinen Fall unter dem Standard 10000.
Bitte prüfen Sie welche Leistungen alle genutzt werden und dann können Sie abwägen, welche Bestände wie angepasst werden müssen. Da Sie hierzu keine weiteren Angaben gemacht haben nachfolgend ein Beispiel zum Verständnis:
Ausgangssituation
Ich hoffe diese versuchte Veranschaulichung hilft Ihnen weiter.
MfG
Tobias Ettl
. . . hat sich an der Situation zwischenzeitlich etwas verändert ?
Um die digitale Personalakte nutzen zu können müssen die Bestände auf die gleiche Berater/Mandantennummer umkopiert werden ! (?) (Variante 2)
. . . oder gibt es programmseitig vielleicht nun eine Möglichkeit, die abweichende Nummer dem Programm LODAS mitzuteilen ?
Hallo AKoch,
nein, das gilt nach wie vor. Bei der Digitalen Personalakte gibt es noch keine Möglichkeit eine abweichende Nummer zu hinterlegen, das geht nur für den Buchungsbeleg, ansonsten müssen es immer identische Ordnungsbegriffe sein.
@AKoch schrieb:
. . . oder gibt es programmseitig vielleicht nun eine Möglichkeit, die abweichende Nummer dem Programm LODAS mitzuteilen ?
Ich könnte mir aber für die Zukunft hier prinzipiell eine Möglichkeit vorstellen, wenn DATEV die digitale Personalakte aus DUO herauslösen will und man damit flexibler wird. Ob das der Fall ist, keine Ahnung. Vorstellbar wäre es.
Dann könnte man ggf. auch personio perspektivisch als digitale Personalakte führen statt parallel beide zu füllen bzw. einen personio Zugriff für den Kanzleimitarbeiter zu erstellen.
Danke für den Hinweis
....und schade, dass hier in der Anwenderfreundlichkeit von LODAS / DUO noch Luft nach oben ist. 😉
bleibt zu hoffen, das es von DATEV erhört wird.