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UNO ehemaliger Mandant nutzt weiter eigene Beraternummer

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letzte Antwort am 05.09.2024 09:34:54 von tbehrens
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tbehrens
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Unser ehemaliger Mandat hat die FiBu/Lohn (Lodas) selbst erstellt und deshalb eine eigene Unterberaternummer erhalten. Er nutzt auch UNO. Die Rg. erhält er direkt von der Datev, deshalb habe wir auch keine Berechnung zur Unterberaternummer auf unserer Rg.

 

Bei der Überprüfung unser Bestände in UNO war ich überrascht den Mandanten zu sehen, da er bereits seit längerem kein Mandant mehr ist. Da ich die aktuelle Lodas Auswertungen abrufen konnte und aktuelle Beleg in UNO anzeigen lassen, gilt er offensichtlich noch für die Datev als unser Mandant.

 

Wir gehen davon aus, dass der neue StB mit Datev arbeitet, wissen es aber nicht genau. Offensichtlich wurde keine Übertragung der Unterberaternummer an den neuen StB gemacht.

 

Wir wollen nicht hinter dem ehemaligen Mandanten hinterherlaufen. Welche Möglichkeit haben wir? Wie können wir der Datev mitteilen, dass kein Mandatsverhältnis mehr besteht? Reicht eine einfacher Servicekontakt? 

metalposaunist
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@tbehrens schrieb:

gilt er offensichtlich noch für die Datev als unser Mandant.


Wenn Du seine Beraternummer in Euren Service Anwendungen noch findest, besteht die Verknüpfung noch, ja.  

 


@tbehrens schrieb:

Offensichtlich wurde keine Übertragung der Unterberaternummer an den neuen StB gemacht.


Das ließe sich digital im LAO prüfen, wenn analog per Papier niemand aus der Kanzlei dran vorbei arbeitet.  

 


@tbehrens schrieb:

Wir gehen davon aus, dass der neue StB mit Datev arbeitet, wissen es aber nicht genau.


Das ist schwierig.  

 


@tbehrens schrieb:

Welche Möglichkeit haben wir? Wie können wir der Datev mitteilen, dass kein Mandatsverhältnis mehr besteht? Reicht eine einfacher Servicekontakt? 


Es reicht eine einfache Kündigung der mandantengenutzten Beraternummer via Rechtsklick in den Service Anwendungen, wenn Du eine Generalvollmacht von DATEV hast. Wenn das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft vereinbart ist, fällt der ehemals Mandat in eine 12 monatige Schutzfrist, in der er Zeit hat, sich einen neuen DATEV Berater zu suchen. Was nach den 12 Monaten ohne DATEV Berater passiert, entzieht sich meiner Kenntnis. Da Mandanten / Unternehmer keine Mitglieder der eG werden können und wenn der Folgeberater kein DATEV hat und wenn das Mandat mit DATEV weiter arbeiten will, muss es sich wohl einen Berater suchen, der die Software stellt aber sonst nichts macht.   

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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tbehrens
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Danke für die Infos.

 

Wir haben auf jeden Fall noch die Verknüpfung. 

 

Kläre morgen mit dem Chef das weitere vorgehen.

 

Technisch kann ich die Beraternummer kündigen.

Fenster öffnet sich. 

metalposaunist
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@tbehrens schrieb:

Fenster öffnet sich. 


Das heißt nichts 😂. Erst im aller letzten Schritt, der allerletzte Klick, da prüft DATEV, ob eine Vollmacht vorliegt. Also, klick mal zu Ende und ich wünsche Dir nur das Beste 🙏. Eine Kündigung wirkt sich dann eh erst zum 31.10 aus, sodass die Verknüpfung erst zum 01.11 final weg ist. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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jjunker
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Die Unterberaternummer einfach über die Vollmacht zu kündigen halte ich für sehr gewagt. Damit würde man wissentlich die FiBu Aufzeichnungen unzugänglich machen oder gar löschen.... Böser Fehler.

 

@tbehrens Ist bekannt wer der neue Berater ist? Telefon in die Hand und anrufen. In der Regel findet sich im direkten Gespräch eine Lösung.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
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metalposaunist
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@jjunker schrieb:

Damit würde man wissentlich die FiBu Aufzeichnungen unzugänglich machen


Nö, wenn er selbst Mittelstand Faktura hat würde ich die Rechte in der Rechteverwaltung online einmal prüfen und ggf. anpassen. Dann kommt er auch im RZ noch dran. 

 


@jjunker schrieb:

oder gar löschen


Da wird maximal nach der 12 monatigen Schutzfrist was gelöscht. Auf der anderen Seite löscht DATEV aber selbst Lohnabrechnungen nach 14 Jahren nicht selbst, sondern macht uns Genosse einen Preis dran, damit wir manuell selbst löschen. Immer schön entspannt bleiben. 

 

Und selbst wenn, hat man immer noch eine lokale Kopie der FiBu auf dem Rechner. 

 

Vielleicht kann DATEV ja sagen, was nach 12 Monaten des Nichtstun passiert 😎.

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jjunker
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stimmt schon, das da Fristen greifen und das man über die RvO Zugriff geben könnte. Was voraussetzt, dass die Zugangsmedien an der Unterberaternummer bestehen bleiben. 

 

Kündigt man die Verknüpfung zur Beraternummer oder die Unterberaternummer. Mit Kündigen der Unterberaternummer würden ja auch die Zugangsmedien entfallen? 🤔

 

Ganz nebenbei ist das Kündigen aus dem OFF einfach kein Geschäftsgebaren.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
metalposaunist
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@jjunker schrieb:

Kündigt man die Verknüpfung zur Beraternummer oder die Unterberaternummer.


Das ist der feine Unterschied zwischen Leistungsverbund und mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft.

 

Im Leistungsverbund kündigst Du wirklich aktiv die Beraternummer nach 30 Tage Frist weg. Dann sind auch gleich alle Daten mit weg, wenn dort welche liegen.  

 

Im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft kündigst Du nur die Verbindung / Verknüpfung zur Kanzlei. Alles läuft 12 Monate so weiter, wie bisher inkl. der Rechnung der DATEV an den Mandanten. 

 


@jjunker schrieb:

Ganz nebenbei ist das Kündigen aus dem OFF einfach kein Geschäftsgebaren.


Da stimme ich Dir zu. Wenn man aber eh nicht im Guten auseinander geht und eine Kommunikation unmöglich ist, ist das oft der einzige Weg. Und der Mandant wird ja von DATEV per Post darüber benachrichtigt, dass die Kanzlei gekündigt hat und man nun in der 12 Monate Frist ist. Wer als Mandant sich darüber dann beschwert, wo man zuvor schon keine Gespräche angenommen hat, ist ebenso kein Geschäftsgebaren. 

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tbehrens
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Das ist der feine Unterschied zwischen Leistungsverbund und mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft.

 

Im Leistungsverbund kündigst Du wirklich aktiv die Beraternummer nach 30 Tage Frist weg. Dann sind auch gleich alle Daten mit weg, wenn dort welche liegen.  

 

Im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft kündigst Du nur die Verbindung / Verknüpfung zur Kanzlei. Alles läuft 12 Monate so weiter, wie bisher inkl. der Rechnung der DATEV an den Mandanten. 

Danke für die Info. Der Unterschied war mir bisher nicht bekannt.


 

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letzte Antwort am 05.09.2024 09:34:54 von tbehrens
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