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UN online Problem Altbestand und Unterberaternr.

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letzte Antwort am 05.01.2023 13:19:52 von andrereissig
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E-Kl
Beginner
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Hallo,

folgendes Szenario: ich habe einen Mandaten mit Kanzlei-Beraternr. im System. Hier wurden jahrelang Fremddateien importiert. Nun wechselt der Mandant zu UN online und verwendet eine Unterberaternummer.

Was muss ich nun in Kanzlei-Rewe beachten? Ich buche ja unter der Unterberaternr. 

Aufgrund der Erstellung von Jahresabschlüssen etc. wäre es natürlich schön, den Bestand der Vorjahre und des aktuellen Jahres miteinander zu verknüpfen.

Ist dies irgendwie möglich?

 

Freundliche Grüße

andrereissig
Überflieger
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@E-Kl  schrieb:

Ich buche ja unter der Unterberaternr. 


Warum? In der Regel wird die UnterBN nur zur Verwaltung der Verträge und Rechte genutzt und die Daten und Belege Online-Bestände verbleiben unter Ihrer KanzleiBN.

 

Genau damit vermeidet man die Arbeit, die Sie sich gerade damit machen würden.

 

Einfach den BO-Bestand unter der KanzleiBN anlegen und dem Mandanten diese Daten auf seinem Zugangsmedium freigeben.

 

Fertig.

Live long and prosper!
E-Kl
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
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Aber der Mandanten bucht ja bei sich im Hause mit der Unterberaternummer.

Wenn ich den Mandanten dann mit unserer Beraternummer öffne, erscheinen doch nicht automatisch die Buchungen aus UN online oder?

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wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 4 von 5
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Bei selbst buchenden Mandanten ist es natürlich ratsam, den Rechnungswesenbestand unter der Unterberaternummer zu führen, schon allein, damit der Mandant auch seine USt-VA selbst senden kann.

Ich habe dann schon folgende Fälle gesehen:

1. Umstellung des Kanzlei-Rewe-Bestandes in der Kanzlei auf die Unterberaternummer, damit der Datenaustausch Mdt-Kanzlei erleichtert ist. Aufpassen bei den Schnittstellen zu Lohn, Steuerprogrammen, etc. Wenn diese auch umgestellt werden und die Unterberaternummer im MigMag ist, wird er sich über seine DATEV-Rechnung wundern.

2. In der Kanzlei bleibt es wie bisher, beim Datenaustausch müssen die Daten dann jedoch immer umgesetzt werden.

 

Hat alles seine Vor- und Nachteile und ist sehr davon abhängig, was alles genutzt wird. 

Dinosaurier
andrereissig
Überflieger
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@E-Kl  schrieb:

Aber der Mandanten bucht ja bei sich im Hause mit der Unterberaternummer.


Okay, das ist ja auch wieder was ganz anderes. Das ging aus Ihrem Eingangsbeitrag leider nicht hervor. Sie schrieben nur, daß der Mandant jetzt mit DUO anfängt, aber das ist ja kein "selbst buchen".

 

Hat der Mandant also selbst DATEV? Falls ja, ist natürlich die Vorgehensweise von @wwinkelhausen korrekt.

 

ACHTUNG: "DUO" ist ungleich "selbst buchen".

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 05.01.2023 13:19:52 von andrereissig
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