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Smart Login APP bei mehreren Mandanten

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letzte Antwort am 11.11.2019 10:26:58 von andreashausmann
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info14
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Der Mandant ist Gesellschafter bei einer PersG und hat gleichzeitig noch ein weiteres eigenen Unternehmen. Er erfasst

die Belege mit seinen MAC-Geräten und läd die Belege beider Firmen nach UO hoch.

Ich habe einen SmartLogin für die PersG. und einen Smart Login für die separate Firma (=2x UO Verträge mit zwei Medien ID für Smartlogin).

Leider hat der Mandant nur ein IOS Handy und damit das Problem:

Soweit ich sehe, kann die DATEV SmartLogin APP aber nur eine MedienID verwalten. Also eigentlich ein Handy für die PG und ein Handy für die eigene Firma.

Ich habe mir jetzt geholfen, indem ich in den RechtenOnline dem SmartLogin der Einzelfirma auch die Zugriffsrechte zu den Daten der PGes.

erteilt habe, aber glücklich bin ich mit der Lösung nicht.

Hat jemand vielleicht eine Idee wie ich die Smartlogin Zugänge zu den Firmen trotz nur einem Handy sauber trennen kann?

metalposaunist
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Hat jemand vielleicht eine Idee wie ich die Smartlogin Zugänge zu den Firmen trotz nur einem Handy sauber trennen kann?

DATEV mIDentity, der mit Apple nicht unterstützt wird. Das SmartLogin ist nichts anderes als ein mIDentity und in Ihrem Fall hätten Sie auch zwei mIDentitys bestellt; ergo brauchen Sie zwei Geräte/Smartphones.

Der Mandant ist Gesellschafter bei einer PersG und hat gleichzeitig noch ein weiteres eigenen Unternehmen.

Braucht man dann zwangsweise 2x Unternehmen Online? Wenn er in beiden tätig ist, reicht auch 1x UO aus und dann klappt Ihre Lösung mit 1x SmartLogin, 2x Stammdaten und das SmartLogin für beide Stammdaten freigeben.

Begebe mich mal auf die Suche. DATEV hatte das hier fein säuberlich geschrieben, in welchem Falle man wie viele UO Verträge braucht.

EDIT: Ich finde den Thread nicht mehr . Vielleicht hat den jemand anders parat? Ich hab' ihn vor Augen, wo genau steht, wann man einen 2. UO Vertrag in welcher Konstellation benötigt. Könnte die DATEV (silvijaradicek ?) im UO Unterforum ja mal anpinnen .

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo.

auch wir haben - trotz intensiver Suche - den gesuchten Thread leider nicht gefunden.

In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (www.datev.de/agb) ist im Kapitel "Besondere Bedingungen Programme, Datenbanken, Cloud-Anwendungen und Rechenzentrumsleistungen" unter Punkt 2.3 die Produktnutzung genau geregelt.

Mit freundlichem Gruß

Gerlinde Hübl

Service DATEV Unternehmen online

DATEV eG

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
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metalposaunist
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auch wir haben - trotz intensiver Suche - den gesuchten Thread leider nicht gefunden.

Der kann doch nicht weg sein? Die Übersicht war super klasse, einfach und verständlich an Beispielen formuliert für die Praxis.

Der Hinweis auf die AGB - ja, rechtlich sicher OK. Wird sich, zumindest ich, mir aber wohl eher nicht antun. Schade.

Bin mal so frei und kopiere es rein:

Eine Produktnutzung durch den Mandanten ist ausschließlich für das eigene Unternehmen gestattet. Eine Produktnutzung in verbundenen Unternehmen des Mandanten ist nur nach vorheriger schriftlich oder in Textform erteilter Zustimmung durch DATEV gestattet. Eine Anbindung von Mandanten an die Kanzleisysteme eines Mitglieds zur Mitnutzung der Kanzleilizenzen für DATEV-Produkte ist nur nach den von DATEV hierzu im Einzelfall festgelegten Lizenzregelungen zulässig.

Und hier meine ich, dass im Beitrag hier in der Community stand, dass der Geschäftsführer von Unternehmen A auch zu 100% Geschäftsführer von Unternehmen B ist, man nur 1x UO braucht. So schön stand das in diesem Post für alle einfach erklärt drin .

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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jjunker
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Wie sähe das aus wenn man eine 100% Tochtergesellschaft eines Mandanten anbinden wollen würde? AG mit Auslandstochter zum Beispiel.

Auch eine GmbH & Co. KG wäre interessant. Braucht es dann für die KG einen eigenen UO Vertrag?

@ Herr Bohle: wenn Sie an dem Thread aktiv teilgenommen haben sollte er doch zu finden sein.

Wie schön wäre eine VolltextSuchfunktion.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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metalposaunist
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@ Herr Bohle: wenn Sie an dem Thread aktiv teilgenommen haben sollte er doch zu finden sein.

Wenn ich dran teilgenommen hätte, dann ja. Ich meine aber keine Antwort geschrieben zu haben aber es mir als Lesezeichen für später gemerkt zu haben. Aber auch da ist es nicht drin. Und alles, was ich bisher gefunden habe, passt nicht. Ich meine mich zu erinnern, dass direkt Post #1 von jemanden der DATEV geschrieben wurde. Und wenn die DATEV den Thread nicht mehr findet ...

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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andreashausmann
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Hallo Herr Scherer,

die Problematik lässt sich nur über weitere Geräte (zB iPad) lösen.

In der Regel bestelle ich für einen Mandanten mit mehreren Unternehmen nur einen DUO Vertrag und gebe dem SmartLogin/SmartCard Zugriff auf alle Unternehmen.

Nur im Falle einer Trennung der Unternehmen, werde ich dann entsprechend aktiv und administriere neu.

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jjunker
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Guten Morgen Herr Hausmann,

das von Ihnen beschriebene Vorgehen sollte funktionieren. Nur bleibt die oben aufgeworfene Frage wie, dass mit den DATEV AGBs übereinstimmt? Ich will nicht wegen 10,50€ im Monat gegen Verträge verstoßen.

Oder bestellen Sie für jedes Unternehmen DUO und administrieren dann die Rechte entsprechend auf eine primär genutzte Unterberaternummer?

*Grübel*

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andreashausmann
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Wenn Sie 100% auf der sicheren Seite sein möchten. Dann bestellen Sie für jedes Unternehmen DUO. Könnte aber bei Konzernstrukturen echt teuer werden.

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jjunker
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Das dürfte schon bei einer AG mit zwei Tochtergesellschaften beim Mandanten auf Unterverständnis stoßen. Da braucht es nicht einmal Konzernstrukturen.

Auch wird ein Hauptanteilseigner  (Kommanditist der KG mit 50%) einer GmbH & Co. KG nicht glücklich sein wenn er für beide Gesellschaften je einmal UO braucht.

Da finde ich auch die von Herrn Bohle zitierte Stelle der AGBs etwas schwammig. Nach außen tritt eine GmbH  Co. KG als ein Unternehmen auf. Rechtlich sind es wenn man es genau nimmt zwei.

Und jeden Einzelfall zu prüfen wie die DATEV es hier vorgibt halte ich auch für Humbug. --> So wäre es doch besser klare Regeln aufzustellen.

100% Tochtergesellschaften dürfen auf eine Lizens.

Auslandsniederlasungen…

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andreashausmann
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Hallo Herr Junker,

ich bezweifle, dass es hier klare Regeln geben wird.

Ich denke aber auch nicht, dass die DATEV hier im Zweifelsfall tätig wird.

Wenn überhaupt erst nach voriger Info (man denke an die Durchsetzung der Zugriffszähler bei ASP).

Beste Grüße

Andreas Hausmann

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letzte Antwort am 11.11.2019 10:26:58 von andreashausmann
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