Guten Morgen,
Da wir viel mit Promotern und damit verbundenen Reisekosten arbeiten, wird bei uns nicht digitalisiert bzw. nicht mit UN online gearbeitet. Befürchtung ist, dass Belege dann nochmal für die eigene Steuer genutzt werden..
Wie machen andere das?
Danke
@ConnySt schrieb:
wird bei uns nicht digitalisiert bzw. nicht mit UN online gearbeitet.
Wie? Im anderen Thread ist DUO neu eingeführt worden? Belege und ASCII Import
Zwei Unternehmen.. eines arbeitet mit UNonline und das andere nicht, mit dem Argument, dass gewisse Unterlagen nicht digitalisiert werden können
Man kann optional in DUO einen zusätzlichen Belegtypen anlegen, ansonsten ist es Rechnungseingang für das Unternehmen.
Bedeutet, dass es für jeden Promoter ein eigenes Kreditorenkonto gibt und da werden alle "Auslagen" gesammelt und ausbezahlt. Bei EÜR, die nicht per OPOS gebucht werden, sollte ja die Zuordnung in der Bank zum Kontoumsatz erfolgen.
ODER
Wenn die RK über einen richtige Lohnabrechnung laufen, werden diese über den Belegtypen "DATEV Lohn Unterlagen" eingescannt, diese Dokumente landen direkt beim Sachbearbeiter für Lohn, wenn dieser ein DATEV Lohnprogramm im Einsatz hat.
Ansonsten
Wenn man sich einen guten Plan macht und ggf. Schnittstellen nutzen kann, dann geht alles.
Evlt. braucht der Kunde dann ein Dokumentenmanagementsystem mit DATEV Anbindung für den StB. Alternativen gibt es mM nach genug.
@ConnySt schrieb:Da wir viel mit Promotern und damit verbundenen Reisekosten arbeiten, wird bei uns nicht digitalisiert bzw. nicht mit UN online gearbeitet.
Nur weil man mit vielen verschiedenen Partnern zusammen arbeitet digitalisiert man nicht? Was ist das für eine Begründung? Digitalisierung ist im Übrigen auch die Nutzung eines DMS, bei dem alle Belege digital abgelegt werden...
@ConnySt schrieb:Befürchtung ist, dass Belege dann nochmal für die eigene Steuer genutzt werden..
Na dann bitte das Unternehmen einstellen, denn die Gefahr ist selbst bei Digitalisierung! Selbst wenn ich Originalbelege beim AG abgeben muss, kann ich diese als Kopie in der EStE noch einmal einreichen. Verhindert wird es nie werden, nur eingedämmt. Und das erreicht man, indem die RK korrekt auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden und so über die Lohnsteuer an das FA gemeldet werden. Dann wird nämlich der ausgehändigte Betrag automatisch bei der Veranlagung verrechnet!
@ConnySt schrieb:Wie machen andere das?
Durch Vertrauen in Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner.
P.S.: Letztens habe ich einen Anruf von SAP erhalten, die mir ein entsprechendes Programm verkaufen wollten. Da gibt es also auch was am Markt. Für mich unrentabel und seitens des Verkaufsagenten auch erst ab 20 Personen anzuraten.