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Rechtefreigabe durch DATEV?

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letzte Antwort am 17.03.2023 10:58:55 von eliansawatzki
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NJK
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Guten Tag,

 

wir nutzen DUO und würden gerne auch die Belegfreigabe nutzen, d.h. die Freigabe/Ablehnung von Eingangsrechnungen vor dem Buchen.

Derzeit gibt es bei uns nur einen Benutzer, der hierfür freigeschaltet ist. Andere Benutzer haben sich angemeldet und Zugriff auf DUO, aber die Funktion Belegfreigabe steht nicht zur Verfügung. Der eine hierfür freigegebene Nutzer kann nur selbst Belege freigeben, diese aber nicht den anderen Nutzern zur Freigabe zuweisen, so daß DUO leider nicht wie gewünscht eingesetzt werden kann.

Wir haben unseren Steuerberater mehrfach gebeten, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen bzw. Rechte für die anderen Nutzer zuzuweisen, aber er tut es nicht.

Soweit wir gesehen haben, ist dieses Vorgehen erforderlich: https://apps.datev.de/help-center/documents/1023087

Keiner unserer Nutzer scheint die Rechte zu besitzen, diese Einstellungen selbst vorzunehmen.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, daß die DATEV uns helfen kann?

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 6
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Leider kann ich Dir keine PN schreiben: Änderung bei der Nutzung von privaten Nachrichten Doof @Dirk_Jendritzki.

 


@NJK schrieb:

Wir haben unseren Steuerberater mehrfach gebeten, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen bzw. Rechte für die anderen Nutzer zuzuweisen, aber er tut es nicht.


Wollen wir mal über eine echte Lösung sprechen anstatt über Symptombehandlung🤓 Kontaktdaten stehen in der Signatur 😊

 

Ob DATEV in der Rechteverwaltung online etwas für die Genossen ändert: aus Haftungsgründen würde ich es wohl selbst als DATEV Mitarbeiter nicht tun.

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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NJK
Beginner
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Nachricht 3 von 6
222 Mal angesehen

Danke für Antwort, Daniel. Das was auf Deiner Webseite versprochen wird, ist das, was wir uns wünschen.

 

Derzeit sind wir aber noch dabei, eine Kur für das eine Symptom zu suchen und zu hoffen, daß uns jemand dabei helfen kann.

eliansawatzki
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 6
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Mehr als „sprechen“ wird es mit Herrn Bohle nicht werden. Er kann Ihnen zwar etwas erklären, aber wirklich helfen kann er Ihnen auch nicht. 

Wenn ihr Steuerberater nicht tätig wird, dann habe Sie keine Chance. Lösungsansätze gibt es mehrere, z. B. den Standortadministrator.

 

Aber wie gesagt: Ohne Unterstützung durch Ihren Steuerberater funktioniert keine der möglichen Lösungen.

NJK
Beginner
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Nachricht 5 von 6
151 Mal angesehen

Danke, eliansawatzki. Das mit dem Standort-Admin hatte ich auch schon gelesen, aber wie Du auch sagst, braucht man dafür ja auch die Mithilfe des StB.

 

Gibt also keine Möglichkeit, daß die DATEV uns irgendwie hilft ohne auf den StB angewiesen zu sein?

eliansawatzki
Meister
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Nachricht 6 von 6
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Sofern Sie keine „Vollfreigabe“ durch den StB haben nicht. 

Wenn die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und DATEV so gestaltet ist, dass Sie selbst mit DATEV in Kontakt treten dürfen, bekommen Sie zumindest die erforderlichen Informationen. Über die Vertragsbeziehung entscheidet allerdings auch der Steuerberater (bzw. hat er das schon entschieden) - Stichwort: mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft.

 

Sie sollten m. E. nochmals das Gespräch mit Ihrem Steuerberater suchen. Ggf. benötigt dieser Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Anforderung. Ihre Anforderung ist übrigens „standard“ und keinesfalls außergewöhnlich.

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letzte Antwort am 17.03.2023 10:58:55 von eliansawatzki
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