Hallo,
ich finden den/die Haken nicht, in der meine Mitarbeiter in DUO (Anwendung "Bank") Lohnzahlungen sehen können -> Beispiel: 12 offene Zahlungen (davon 3 Lohnzahlungen).
Ich meine, ich hätte alles freigeschalten.
In der Rechterubrik "Bank" ist alles angehakt.
Danke.
ch
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dann wird ggf. noch ein Versatz von x Tagen greifen, wenn die Zahlung aus der Kanzlei ins DUO gestellt wird. Die Kanzlei sieht die Zahlungen; der Mandant erst nach x Tagen.
Das lässt sich im Lohnprogramm einstellen aber nicht rückwirkend. Heißt jetzt (wenn es hier zutrifft): Abwarten, bis die Zahlung erscheint oder falls es dringend ist, aus dem Lohnprogramm eine XML exportieren, die der Mandant im Online Banking einlesen kann.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jedoch sind wir Mandant und ich - als "höherer" User (= Mandant) - seh die Lohnzahlung auch bereits.
Möchte dies aber meinen Kolleginnen abgeben.
Oder muss der Stb da was umstellen?
@Momentnsammler schrieb:
Oder muss der Stb da was umstellen?
Nicht, dass ich wüsste. Klingt aktuell für mich nach einem Rechteproblem in DUO. Da kann man ja Rechte auf unterschiedliche Art und Weise setzen: globale Freigabe ja/nein oder die Freigabe auf Programmebene oder gar Programmunterpunktebene.
Oder: Wir sind für DATEV wieder zu schnell 🏎 & ungeduldig.
Was passiert, wenn sich Deine Mitarbeiterin in einem Inkognito-Tab (STRG+SHIFT+N) im DUO anmeldet? Ist dann alles schick oder noch immer nicht? Hat den Hintergrund: Dann zieht sich der Browser alles zu 100% nochmal neu aus dem RZ, ohne auf Cookies aka zwischengespeicherte Daten zurückzugreifen.
Das wars!
Also entweder hat warten geholfen oder die genannte Tastenkombination.
Jetzt gehts jedenfalls.
Vielen Dank!!