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Rechnungskorrektur bei Wechsel zur Kleinunternehmerregelung

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letzte Antwort vor 6 Stunden 06:02:04 von hex
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hex
Neuling
Offline Online
Nachricht 1 von 4
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Guten Tag, da ich rückwirkend für das laufende Jahr in die Kleinunternehmerregelung wechsle, muss ich meine bereits gestellten Rechnung korrigieren. Wenn ich in Auftragswesen next (im Browser) eine Rechnung als Rechnungskorrektur weiterführe, habe ich aber nur die Möglichkeit, den ganzen Bruttobetrag der Rechnung abzuziehen. Lediglich den Steuersatz von 19 % auf 0 % zu setzen, scheint nicht möglich zu sein.

 

Die einzige Möglichkeit, das Problem zu lösen, auf die ich komme, ist die Rechnung komplett zu stornieren, und dann eine neue Rechnung im Rechnungsnummernkreis zu erstellen. Das erscheint mir recht aufwändig, weil dann meine Kund*innen sowohl eine Rechnungskorrektur/Stornorechnung als auch eine neue Rechnung erhalten, anstatt einfach nur eine korrigierte Rechnung.

 

Übersehe ich da irgendeine Funktion?

 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
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...........Die einzige Möglichkeit, das Problem zu lösen, auf die ich komme, ist die Rechnung komplett zu stornieren, und dann eine neue Rechnung im Rechnungsnummernkreis zu erstellen. Das erscheint mir recht aufwändig, weil dann meine Kund*innen sowohl eine Rechnungskorrektur/Stornorechnung als auch eine neue Rechnung erhalten, anstatt einfach nur eine korrigierte Rechnung.

 


So will es der Gesetzgeber: U.a.: § 14c UStG - Einzelnorm

 

Fortlaufende Re.-Nr., etc. nicht vergessen. Fragen Sie am besten Ihren steuerlichen Berater.

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XYZ1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
70 Mal angesehen

Hallo,

du übersiehst leider nichts – in Auftragswesen next gibt es aktuell tatsächlich keine Möglichkeit, lediglich den Steuersatz einer bestehenden Rechnung nachträglich von 19 % auf 0 % (Kleinunternehmerregelung) zu ändern.

Hintergrund:

  • Eine einmal erstellte und versandte Rechnung ist ein steuerrechtliches Dokument. Änderungen am Steuersatz sind deshalb nur über eine Rechnungskorrektur/Stornorechnung möglich.

  • Die Software setzt das konsequent um, indem sie beim „Weiterführen als Rechnungskorrektur“ immer den gesamten Bruttobetrag storniert.

Praxislösung:

  • Du musst die ursprüngliche Rechnung über eine Rechnungskorrektur (Storno) neutralisieren.

  • Danach erstellst du eine neue, korrekte Rechnung ohne Umsatzsteuer (mit Hinweis auf § 19 UStG).

  • Ja, deine Kund:innen bekommen dadurch zwei Belege (Storno + neue Rechnung) – aber das ist auch die saubere buchhalterische Lösung, weil beide Vorgänge dokumentiert sind.

Hinweis:
Eine direkte „Korrektur“ nur durch Änderung des Steuersatzes würde aus steuerrechtlicher Sicht wie eine Manipulation eines bereits erstellten Belegs wirken – deshalb ist der Weg über Storno + Neu immer zwingend.

hex
Neuling
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Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!

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letzte Antwort vor 6 Stunden 06:02:04 von hex
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