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Rechnung mit Fälligkeit im Folgejahr (Versicherungen) erfassen

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letzte Antwort am 07.02.2022 17:30:28 von guenther
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berndhohmann
Einsteiger
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Vermutlich schon mehrfach beantwortet, ich finde es aber leider nicht...

 

Was ist der korrekte Weg in DUO eine Rechnung aus zB. 2021 mit Fälligkeit und Leistung in 2022 zu erfassen?

 

Typischer Fall: Versicherungen. Die KfZ-Rechnung für 2022 kommt mit Datum "09.11.2021", Fälligkeit ist 01.01.2022, Leistung erfolgt ab 01.01.2022, abgebucht/gezahlt wird ab 01.01.2022

 

Aktuell behelfe ich mir damit, dass ich den Beleg liegen lasse und dann das Rechnungsdatum mit 01.01.2022 überschreibe, aber irgendwie erscheint mir das nicht korrekt.

 

d_brusch
Fortgeschrittener
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Das löst man ganz einfach über Rechnungsabgrenzungsposten, die sie dann im Folgejahr wieder auflösen und fertig. 

 

hier das Dok.:  Aktive RAP 

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a_matheis
Beginner
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@d_brusch Aktiver RAP wäre korrekt wenn die Zahlung vor dem 01.01. erfolgen würde. Gefragt war aber explizit nach "abgebucht/gezahlt wird ab 01.01.2022".

 

Wir buchen wie @berndhohmann, finden die Lösung aber auch nicht wirklich schön. 

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berndhohmann
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
1628 Mal angesehen

Die grundsätzliche Frage ist ja erstmal: erzeugt eine Versicherungsrechnung mit Datum November 2021 und Leistungsbeginn Januar 2022 einen Aufwand im November 2021 oder doch erst in 2022...

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guenther
Erfahrener
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Laut Haufe wird ein ARAP nach § 250 HGB nur gebildet, wenn eine Zahlung erfolgt ist.

 

(1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

 

Wenn man keinen ARAP bilden kann, kann auch die Verbindlichkeit noch nicht gebucht werden.

 

Ich persönlich erfasse den Beleg auch erst am 01.01. des neuen Jahres. Ob das richtig ist, müsste ein WP klären.

Steuerlich passt aber bei beiden Varianten alles.

 

mfg Thomas Günther
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letzte Antwort am 07.02.2022 17:30:28 von guenther
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