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Odnerstruktur Belegablage

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letzte Antwort am 02.01.2022 15:02:20 von GBK
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GBK
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Die Belegablage ist sehr umständlich. Die Zuordnung nach Ordner Unterordner eigentlich unnötig. Die Sortierung bzw nach Filterkriterien suchen (was es so gibt wie Datum Rechnungsausgang Eingang bezahlt nicht bezahlt ect. ) wäre zeitgemäßer. Auch die Speicherorte wären dann auch einfacher. Es gibt nur einen Ablageort! 

 

Das wäre auch hilfreich für den Bankabgleich, wenn man dort nach Belegen sucht und manchmal nicht findet, obwohl abgelegt!

DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

wie Sie die Ordnerstruktur für die Belegablage gestalten, steht Ihnen frei. Sie können bspw. jahresbezogene Ablageordner und darunter Monatsregister anlegen. Wenn für Sie ein übergreifender Ablageordner mit einem Standardregister darunter ausreicht, ist dies ebenso möglich. 


Unabhängig von der gewählten Ordnerstruktur können Sie nach Belege suchen:  Belege online - Digitale Belege suchen 

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
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GBK
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Standardregister? Wozu? Suchkriterien sind wichtiger

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jjunker
Allwissender
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@GBK ich treffe auch nicht immer dem richtigen Ton. Und aus der Erfahrung heraus schreib ich jetzt Mal, dass Ihr zweiter Post den Ton so nicht trifft. 🙈

 

@Gerlinde_Huebl wofür für braucht es die Standardregister? Ich verstehe das auch nicht wirklich. Da legt man FiBu 2022 an und muss darunter noch ein Standardregister auswählen. Ein alter Zopf?

 

Ihnen einen guten Rutsch und mit freundlichen Grüßen,

 

Jjunker

MVP 
quantenjoe
Fachmann
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Moin Moin

 

Wozu es ein Standardregister braucht, hat sich mir auch nie erschlossen.

 

Eine gewisse Ordnerstruktur (die die Kanzlei vorgeben können sollte) macht m.E. schon einigen Sinn. Und sei es nur Belege In Jahren zu gruppieren. Das macht das Löschen, wenn die Aufbewahrungspflicht vorbei ist, sicherlich etwas einfacher.

Wenn besondere Vorfälle eine längere Aufbewahrungsfrist von einem Teil der Belege erfordert, kann man diese zeitnah in einen Unterordner packen und muss nicht 10 Jahre später raten lassen, was denn nun gelöscht werden muss und was nicht gelöscht werden darf.

 

OK, vielleicht werden die digitalen Belege auch noch "intelligenter", aber ob dies auch rückwirkend geschieht? Eher nicht, sagt mir meine Erfahrung. Nicht nur die mit Datev (halte ich für nebensächlich), sondern vor allem, dann müssten die ganzen älteren Belege nach den "intelligenteren" Kriterien neu "sortiert" oder verschlagwortet oder nach sonst einem Kriterium in bestimmte Schubladen gesteckt werden - Schubladen deren Inhalte vor der Einführung der "intelligenten" Einordnung beginnen und davor auch enden. Das wird sicherlich ein beträchtlicher Aufwand und den scheuen viele Kanzleien sicherlich. Augen zu und aussitzen ist mit Sicherheit eine wirtschaftlichere Strategie, zumal wenn Belege den Datenschutz betreffen - es ist nicht gerade wahrscheinlich da beim Aussitzen erwischt zu werden.

 

Ich meine, es wäre hilfreicher, wenn es die Möglichkeiten gibt, einmal die Belege direkt in  einen Ordner zu verschieben, wie mit Rechtsklick -> Senden an in Windows - und außerdem von Datev sichergestellt wird, dass ein Verschieben von Belegen in einen anderen Ordner diese trotzdem durch die Verknüpfung der Belege mit Buchungen gefunden werden. Vielleicht funktioniert das auch schon, ich hab's nie ausprobiert.

 

Das sind meine Gedanken, als ich dies Thema las.

 

QJ

GBK
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Hallo,

 

ich finde es problematischer einen Ordner zu löschen, in dem vielleicht Belege versehentlich falsch abgelegt worden sind. 

Das bessere Kriterium ist das Rechnungsdatum bzw Belegdatum. 

Es erschließt sich mir nicht, warum ich mich an die Organisationsstrukur einer Kanzlei orientieren soll, wenn Unternehmen Online von mir benutzt wird und ich meine Unternehmen abbilden soll. Ich arbeite damit und nicht die Kanzlei. 
Die Kanzlei benutzt sowieso andere Programme. 

 

Im Gegenteil, meiner wenn auch recht kurzen Erfahrung zeigt (3 Jahre), dass durch den ständigen  Wechsel im Bearbeitungspersonal der Kanzlei eine einfache und klare Struktur hilfreicher ist. 

Eine Verschlagwortung per OCR muss nicht für die Vergangenheit gelten. Eine Erweiterung der Datenbanken kann auch für die Zukunft nur ausgerichtet sein. Der größer Aufwand wird eher die Migration darstellen. 

 

 

GBK

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GBK
Beginner
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Sehr geehrte Frau Huebl,

 

haben sie schon mal Kassenbelege im Bankbuch abgeglichen? 
zum Beispiel Ausbuchungen für den Geldtransit (Einzahlung Bank). 
Abgesehen, dass hier der Belegkreis falsch sein soll. Es ist mitunter sehr schwierig solche Belege zu finden. 

EC bzw Kreditkarten Umsätze sind ein Graus. Ich weiß nicht wie andere User dies bewerkstelligen. 
So lange es nicht mehrere Kassenbücher (Filialen) unter einem Mandanten gibt, die man auch handhaben kann (Schnittstelle!), bleibt einem wohl nur die Belegzuordnung übrig. 


Das ist kein Vergnügen!

 

GBK

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letzte Antwort am 02.01.2022 15:02:20 von GBK
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