Liebe Community,
leider finde ich keinen Hinweis, ob auch die Nutzer von DATEV Rechnungswesen Vorerfassung entsprechende Änderungen in Ihrer Buchungszeile vornehmen können, mit deren Hilfe dann nach Import in Kanzlei Rewe die korrekten weiterführenden Meldungen erstellt werden können.
Hat jemand einen Hinweis/Dokument für uns, damit wir in den Mandanten ein Lösungsvorschlag vorbereiten können?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Klasse Frage, @AnSchu76 .
Das Update für KaREwe kommt ja im August (Version 10), Ihre Frage ist aber trotzdem angebracht. Schließlich müssen ja auch die Vorsystem angepasst werden.
Gute und berechtigte Frage. Wir dürfen davon ausgehen, dass die Anpassungen für Automatik-Funktionen und Steuerschlüssel in Rechnungswesen dann für RW-Vorerfassung sinngemäß mit individuellen Sammelkonten je Land / Steuersatz umgesetzt werden (können) und dass es auch für RW-Vorerfassung ein Dokument geben bzw. dieses bezüglich Betreff und Inhalt erweitert wird: https://apps.datev.de/help-center/documents/1020263
Noch spannender wird sein, wie sich andere Faktura-Vorsysteme verhalten oder manch Unternehmer mangels Umsetzung/ Update in seinem "B2C-Bruttoshop" versehentlich oder mangels wirklichem Support auf Glatteis gerät.
Das jemand gar zehntausende einzelne Buchungszeilen in RW-Vorerfassung manuell einhackt, ist nach meinem Ermessen gegen den Tierschutz oder gegen die UN-Menschenrechtskonvention.
Hallo,
in der Anwendung Rechnungswesen Vorerfassung online wird es nach heutigem Stand keine Anpassungen hinsichtlich OSS geben.
Sachverhalte zu OSS können in Kanzlei-Rechnungswesen erfasst werden, nachdem der Buchungsstapel aus Rechnungswesen Vorerfassung online importiert bzw. verarbeitet wurde.
Sehr geehrte Frau Pfadenhauer,
Wie sieht es denn mit der Berücksichtigung von OSS-Sachverhalten bereits auf Ebene von Auftragswesen online aus? Ist da etwas geplant?
Besten Dank und viele Grüße!
Sehr geehrte Frau Pfadenhauer,
Ziel der Anwendung Rewe - Vorerfassung - Online ist für den überwiegenden Teil der Mandanten, dass der nutzende Mandant hier Buchhaltungskosten einsparen kann.
Dann sollte es ja auch so sein, dass der Steuerberater keine Belege mehr erhält und nur noch die Daten einlesen kann.
Diese Daten werden beim einlesen direkt festgeschrieben und sind verarbeitet.
Es müsste also der Steuerberater, der die Belege i.d.R. nicht vorliegen hat, die Umsätze stornieren und wieder mit den korrekten Daten der Auslandssachverhalte erfassen?
Mit dieser Lösung können macht es dann für mich keinen Sinn mehr, dass die Händler Ihre FiBu selbst mit Rechnungswesen Vorerfassung erstellen.
Ich hoffe auf eine anderweitige Lösung.
Hallo @sebastian_schwoerer,
in der Anwendung DATEV Auftragswesen online wird es keine Anpassungen hinsichtlich OSS geben, da es keinen Bedarf bei den bestehenden manuellen Prozessen gibt.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Kristina Bluhm
Online-Lösungen Rechnungswesen