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Nutzung von SmartLogin in Verbindung mit EBICS-Zugängen

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letzte Antwort am 22.10.2025 08:57:09 von seb_ms
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yalich
Beginner
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Hallo zusammen,

 

aktuell nutzen wir in unserer Partnerschaftsgesellschaft Smartcards für die Berufsträger sowie die damit verknüpften EBICS-Zugänge, um Zahlungen über DUO auszuführen. Zusätzlich besteht für jeden auch ein SmartLogin-Zugang, um von unterwegs arbeiten zu können.

 

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob es möglich ist, den EBICS-Zugang über die SmartLogin-App zu verifizieren – anstelle der in der Kanzlei vorhandenen Smartcard – und dennoch Zahlungen in der Kanzlei freizugeben, wenn man nicht mit SmartLogin, sondern weiterhin mit der (dann nicht mehr direkt mit dem EBICS-Zugang verknüpften) Smartcard arbeitet.

 

Sofern dies technisch möglich ist, wäre aus meiner Sicht die Verknüpfung des EBICS-Zugangs mit dem SmartLogin-Zugang der sinnvollere Weg, da dadurch Zahlungen sowohl in der Kanzlei als auch von unterwegs flexibel freigegeben werden könnten.

 

Vielleicht hat jemand von euch hierzu bereits praktische Erfahrungen gesammelt?

 

Viele Grüße!

 

seb_ms
Fortgeschrittener
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Das geht. Also EBICS Zugänge auf SmartCard und SmartLogin. Allerdings braucht man dann von seiner Bank einen neuen EBICS Nutzer für jede Person, die dann auch mit SmartLogin überweisen soll.

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yalich
Beginner
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Natürlich wäre es mit einem weiteren EBICS-Zugang möglich. Mich hätte jedoch interessiert, ob es auch mit nur einem funktioniert – also dass man sich im Büro mit der SmartCard anmeldet, die Zahlung anschließend über den verknüpften EBICS-Zugang per SmartLogin freigibt und unterwegs ebenfalls damit arbeitet.

 

Schade, dass für jeden Benutzer im Zweifel mehrere EBICS-Zugänge erforderlich sind und dadurch zusätzliche Kosten entstehen, nur um in jeder Situation Zahlungen ausführen zu können.

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björn
Experte
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Ja in der Art und Weise würde das gehen.

 

Grundsätzlich lässt sich ein EBICS-Zugang nur auf einem Zugangsmedium einrichten. D. h. in Ihrem Fall muss die Bank den EBICS Zugang  wieder zurück setzen, damit der Mandant die Einrichtung auf seinem SmartLogin Zugang durchführen kann.

 

Wichtig bei der neuen Einrichtung ist, dass sich der Mandant hierfür mit dem SmartLogin Zugang im Unternehmen Online anmeldet und nicht mit der SmartCard, da sonst die Einrichtung wieder auf der SmartCard stattfindet.

 

Nach der Einrichtung kann dann der Mandant entweder mit der SmartCard oder mit dem SmartLogin sich im Unternehmen Online anmelden. Die Zahlungen kann er dann mit der SmartCard auch vorbereiten, nur das überweisen funktioniert mit dem SmartLogin.

 

Allerdings dauert das Zurücksetzen und die Neueinrichtung des EBISC Zugangs wieder ein paar Tage.

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seb_ms
Fortgeschrittener
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Es geht in Ihrem Fall NUR mit einem weiteren EBICS Zugang, denn - wie Sie schrieben: "und dennoch Zahlungen in der Kanzlei freizugeben, wenn man nicht mit SmartLogin, sondern weiterhin mit der (dann nicht mehr direkt mit dem EBICS-Zugang verknüpften) Smartcard arbeitet." - wenn Sie Zahlungen in der Kanzlei FREIGEBEN (und nicht nur vorbereiten wollen), brauchen Sie auf der SmartCard in der Kanzlei einen funktionierenden EBICS Benutzer.

 

Und wegen den möglicherweise auftretenden zusätzlichen Kosten: Sprechen Sie einfach mal mit Ihrer Bank. Meistens berechnen die den EBICS Zugang nach Anzahl der Personen, nicht nach Anzahl der (technischen) EBICS Nutzer...

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letzte Antwort am 22.10.2025 08:57:09 von seb_ms
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