Wir haben ein kleines Problem mit 2 Sekretariatsmitarbeitern mit dem Belege-Download aus UO.
Der eine kann sich in das UO-Konto X einloggen und auf die Belege zum Download zugreifen,
der andere bekommt Konto X nach seinem Login in UO gar nicht erst angezeigt. Aber durchaus so ziemlich alle anderen. Kanzleinummer von Mitarbeitern und Mandant sind identisch.
Alle entsprechenden Rechte, die wir für relevant halten, natürlich auch was die Mandantennummer angeht, sind in der Rechteverwaltung online passend gesetzt. Mittlwerweile wohl sogar ziemlich viele überflüssige.
Merkwürdig ist auch, dass es bis vor einiger Zeit bei beiden noch funktioniert hatte.
Woran könnte das Problem liegen?
Welches zentrale Recht ist notwendig, damit ein Mandant jemandem in UO überhaupt angezeigt wird?
Rechte, die der eine Mitarbeiter, bei dem der Zugriff funktioniert, hat, sind unseres Erachtens bei dem, wo sie nicht funktionieren, allesamt auch gesetzt - aber vielleicht haben wir das Entscheidende auch übersehen (?)
Danke.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@TobiasX schrieb:
Woran könnte das Problem liegen?
Das klingt nach Rechteverwaltung online.
@TobiasX schrieb:
Welches zentrale Recht ist notwendig, damit ein Mandant jemandem in UO überhaupt angezeigt wird?
Das kommt drauf an. Es werden auf der Startseite auch jene Mandanten angezeigt, die kein Belege online haben aber per LODAS abgerechnet werden, sodass es im RZ einen LODAS Bestand gibt. Auch diese werden dort angezeigt, was zur Verwirrung führen kann. Andernfalls braucht man das Recht Stammdaten > Standardrecht.
@TobiasX schrieb:
Rechte, die der eine Mitarbeiter, bei dem der Zugriff funktioniert, hat, sind unseres Erachtens bei dem, wo sie nicht funktionieren, allesamt auch gesetzt...
Deshalb arbeitet man mit Gruppen, um das zu 105% ausschließen zu können, weil die Rechte an der Gruppe hängen; nicht an den Personen. Dann sollten die Personen selbst keine Rechte haben, weil sich Rechte im DUO auch addieren können.
> "Andernfalls braucht man das Recht Stammdaten > Standardrecht. "
Danke für die schnelle Antwort.
Interessanterweise sind bei
- Datev Unternehmen Online
-- Stammdaten
--- Standardrechte
bei beiden Mitarbeitern, also auch bei dem, wo der Zugrif funktioniert, für DIESEN Mandanten keine Zugriffsrechte gesetzt. (Es handelt sich um den Chef der Kanzlei). Wahrscheinlich, weil niemand aus dem Sekretariat die Stammdaten ändern können soll (?).
Meinen Sie, obwohl es beim einen auch ohne geht, könnte es beim andern den Zugriff ermöglichen?
P.S.: Die Standardrechte werden hier durchaus offensichtlich zu 99,9% aus einer Gruppe für Standardmitarbeiter übernommen ("Geerbt von Gruppe").
... manche Rechte sind 'ererbt', andere sind explizit gesetzt
... zugegeben, etwas verwirrend
... für mich muss die Rechtestruktur so flach und einfach wie möglich sein, damit ich den Überblick behalte
@TobiasX schrieb:
bei beiden Mitarbeitern, also auch bei dem, wo der Zugrif funktioniert, für DIESEN Mandanten keine Zugriffsrechte gesetzt
Deshalb kann man sich in der Rechteverwaltung online die vollständigen Rechte der Personen auswerten lassen und die PDF anschauen.
@TobiasX schrieb:
Wahrscheinlich, weil niemand aus dem Sekretariat die Stammdaten ändern können soll (?).
Wenn Du's nicht weißt: wer dann? 😆 Wir können da nicht mehr als nur raten.
@TobiasX schrieb:
Meinen Sie, obwohl es beim einen auch ohne geht, könnte es beim andern den Zugriff ermöglichen?
Das verstehe ich nicht. Ich würde mir das eher anschauen und analysieren wollen. Das führt hier meine ich eher zu Kaffeesatzleserei. Die Rechteverwaltung online ist nicht ohne, verhält sich nicht immer wie erwartet (danke @vogtsburger!) aber es ist alles immer erklärbar, weil die Rechteverwaltung online nie lügt. Und wenn man die Logik dahinter verstanden hat, kann man damit relativ schnell jonglieren.
Entscheidend ist auch der Ordnungsbegriff und die Beraternummern. Was liegt wo, wer hat wo welche Rechte; teils gibt es auch mitgliedschaftsübergreifende Rechte - auch wenn 2 Beraternummern 1 Kanzlei gehören.
Noch einmal danke für die schnelle Antwort. Der Tipp mit der Auswertung war auch ganz gut, das kannte ich noch nicht. (Wir haben nämlich das Problem, dass die Mitarbeiterin, die sich bisher gekümmert hat, von einem auf den anderen Tag aufgehört hat und jetzt müssen wir uns da reinfuchsen..)
Kaffeesatzlesen sollen Sie natürlich nicht.. 🙂
Aber ich sehe in der Auswertung für die Mitarbeiterin, die den Mandanten in UO nicht angezeigt bekommt, dass sie das Recht für "Datev Unternehmen online" - "Belege" definitiv für diesen Mandanten hat.
Das müsste doch ausreichen, um ihn angezeigt zu bekommen und die Belege sehen zu können?
@TobiasX schrieb:
Das müsste doch ausreichen, um ihn angezeigt zu bekommen und die Belege sehen zu können?
Nein, dann braucht man das Recht Stammdaten > Standardrecht & Belege online > Standardrecht.
Belege online - Standardrechrechte ist gesetzt (bei beiden Mitarbeitern).
Das Stammdaten - Standardrecht dagegen bei beiden nicht.
Merkwürdig finde ich ja, warum man ein Recht auf das Editieren der Stammdaten benötigt, um Belege herunterzuladen?
Naja, aber egal, wenn es dann wieder funktioniert 🙂
Wir werden das Stammdaten Standardrecht morgen mal auf den Mandanten erweitern und schauen, ob es dann endlich funktioniert.
Ich drücke die Daumen ..
Vielen Dank für die Hilfe.
Das zusätzliche Setzen des Stammdaten-Standardrechts war tatsächlich die Lösung, damit die Belege heruntergeladen werden können.
Da wäre ich nie im Traum drauf gekommen, deshalb danke für den Tipp.
Der einzige kleine Stolperstein heute war noch, dass man erst noch einige Zeit warten musste, bis es funktionierte.