Hallo liebe Community,
ich hab schon mehrere Themen durchforstet, aber schlau bin ich noch nicht wirklich geworden. Folgende Situation:
Wir haben von dem Vorberater unseres neuen Mandanten alle Daten (REWE (auch DUO), JA, Steuern) per Datenübertrag online bekommen, das hat soweit auch alles super geklappt. Jetzt rief aber der Mandant an und teilte mit, dass er keine Daten mehr über DUO übertragen kann.
Ich habe mich mit dem Vorberater nochmal in Verbindung gesetzt, dieser hat daraufhin den Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer angestoßen, der mir nun zur Freigabe vorliegt.
DUO funktioniert momentan für uns einwandfrei unter der entsprechend neuen Mandantennummer, welche unter unserer Beraternummer läuft.
Meine Sorge ist nun, dass wenn ich den Übertrag freigebe, mir das DUO "zerschießt" und ich es nicht mehr nutzen kann. Oder ist diese Sorge unbegründet und ich kann den Übertrag einfach freigeben, damit der Mandant wieder DUO nutzen kann?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Beste Grüße,
Peter Selter
@PeterSelter schrieb:
Meine Sorge ist nun, dass wenn ich den Übertrag freigebe, mir das DUO "zerschießt" und ich es nicht mehr nutzen kann.
Nein.
@PeterSelter schrieb:
Oder ist diese Sorge unbegründet und ich kann den Übertrag einfach freigeben, damit der Mandant wieder DUO nutzen kann?
Ja.
Angaben ohne Gewehr. Manch Berater richten DATEV sehr seltsam ein. Die Folgen kann man daher nur raten. Ist's alles so eingerichtet, wie DATEV sich das gedacht hat, passt alles.
Ja gibt immer wieder Probleme das Bestände nicht oder nicht aktuell im RZ sind und man "vergisst" mitzuteilen das man "intern" ja DUO genutzt hatte.....
GGGGRrrrrrrrrr!!!!
@tu_heggi: Darum geht's hier nicht.
Besten Dank für die schnelle Antwort! Hatte dich bei ähnlichen Beiträgen schon als Antwortgeber gesehen.
Noch eine Frage: Wie verhält es sich mit dem vom Mandanten genutzten DATEV Stick, läuft der automatisch weiter durch den Übertrag oder muss der neu bestellt werden?
@PeterSelter schrieb:
läuft der automatisch weiter durch den Übertrag oder muss der neu bestellt werden?
Genau dazu ist der Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer da 😉: Es werden alle Verträge, Beraternummer, Medien und auch Rechte 1:1 aus der Mitgliedschaft vom Vorberater in Eure übernommen und das Mandat kann danach weiterarbeiten, als wäre nichts gewesen.
Insbesondere dann von zentraler Bedeutung, wenn EBICS in Bank online eingerichtet ist, weil EBICS an die Medien ID der DATEV fest gekoppelt wird und bei Neubestellung durch den neuen Berater damit man auch viel Arbeit mit Bank online und der Bank des Mandanten hat.
Die Rechte in der Rechteverwaltung online übernehme ich selten 1:1 so, weil wir bei Übernahme Gruppen anlegen und die Rechte damit auf flexible Füße stellen. Die meisten Berater richten das eher "seltsam" ein, weil an der Stelle grundlegendes Wissen fehlt - was man sich aneignen sollte, weil das die Zukunft der DATEV ist.
Nach der Übernahme müssen die Rechte einmal auf die eigene Kanzlei (Ordnungsbegriff = neue Berater- und Mandantennummer) angepasst werden.
Hallo @PeterSelter,
mit der Übertragung einer mandantengenutzten Beraternummer https://apps.datev.de/help-center/documents/1070788 werden die Beraternummer , Verträge, Lizenzen, Software und Zugangsmedien (SmartCard, SmartLogin) mit übertragen.
Weitere Hinweise speziell zur Übertragung von Unternehmen online finden sie hier: https://apps.datev.de/help-center/documents/1035557