Unser Mandant hat bereits seine eigene Beraternummer. Er bucht aktuell selbst über Datev Mittelstand Faktura mit RW compact. Bisher wird über Leistungsverbund abgerechnet, heißt die Kosten für die Software wird in unserer Rechnung ausgewiesen.
Ab 1/25 soll nun UNO zugebucht werden. Wir möchte dann allerdings, dass die Rg. direkt an unseren Mandanten geht (mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft).
1) Normalerweise kann ich beim erstmaligen Bestellungen von UNO (und eine neue Beraternr.) wählen, ob Leistungsverbund oder mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft. Diese Auswahl habe ich bei bereits vorhandene Beraternummer nicht.
Wenn ich vor der Bestellung im Januar - jetzt im Dezember - die Umstellung auf mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft beantrage, kann ich dann im Januar UNO bestellen oder müsste dann unser Mandant dies selbst tun?
2) Die Fibu wird von denen gebucht, Sie mailen uns aber die RW-Datei monatlich zur Kontrolle zu. Wir übermitteln die UStA ans FA und mailen die RW-Datei wieder zurück. Keine Anbindung ans RZ bei denen. Kein Bankmanager etc. Die aktuelle Software wurde von deren externen EDV-Firma installiert, keine Ahnung wie. Die FiBu läuft über unsere eigene Beraternr.
Ich finde deren Beraternummer nicht unter Rechteverwaltung online - Mandanten. Wir haben auch andere Mandanten die Selbstbuchen etc., die kein UNO haben. Aber die werden angezeigt.
Beim Versuch UNO zu bestellen (breche vorher ab, da erst ab 1/25 bestellt werden soll) wird auch "0 neue Personen
In der nachfolgenden Liste haben Sie die Möglichkeit, neue Personen anzulegen und bereits vorgeschlagene Personen zu bearbeiten oder zu entfernen. Keine Person vorhanden" angezeigt.
Der Mandant sagt, kein SmartLogin, also müssen Sie sich per mIDentity-Stick einloggen, richtig? Oder kann man RW - da kein RZ - ohne Stick/SmartLogin benutzen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @tbehrens
wenn der Mandant "compact" einsetzt und das Rechenzentrum nicht benötigt, hat er ggf. keine Smartcard bzw. keinen Smartlogin. "Compact" benötigt auch keinen Lizenzmanager, sondern funktioniert mit Freischaltcode.
Wenn keine Medien angelegt sind, sind auch keine Personen für diese Unterberaternummer angelegt. Die Unterberaternummer selbst sollte aber im DATEV Shop mit angezeigt werden.
Die Umstellung auf MigMag hat keine Auswirkung darauf, ob die Kanzlei bestellen kann. Die Kanzlei kann immer bestellen. Nur kündigen kann die Kanzlei eine Software danach nicht mehr, wenn nicht eine extra Vollmacht zugunsten der Kanzlei ausgestellt wurde (zu finden in der DATEV Hilfe)
Bitte darauf achten: "Compact" kann nicht mit DUO kommunizieren, es können also keine digitalen Belege in compact in Verbindung mit DUO gebucht werden. Soll das erreicht werden, muss auf die größere Version umgestellt werden. Diese größere Version erfordert dann auch ein Softwareschutzmodul (= mIdentity-Stick)
Danke für die Infos. Das erklärt einiges. Wir hatten dem Mandanten immer dem Freischaltcode mitgeteilt.
Deren externe EDV-Spezialist (welcher auch uns für Datev betreut) meinte, dass das nächste Update nicht mehr kompatibel ist mit deren Windows-Version und deshalb auch dort ein Update benötigt, weshalb die zum Anfang nächsten Jahres einen neuen PC erhalten. Die Datev-RW-Software auch geändert wird.
Jetzt verstehe ich, dass wegen DUO eine andere Datev-RW-Version verwendet werden muss, die aber nicht mehr kompatibel mit deren Windows-Version ist. Welche größere Version wäre es dann?
Dann muss ich auf jeden Fall einen Stick bestellen.
Hallo @tbehrens,
die Version, die ihr Mandant benötigt, wäre diese: DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen