Hallo zusammen,
wie kann man im UO die Funktion Kassenbuch online deaktivieren?
Wir haben es bei der Ersteinrichtung bei einigen Mandanten aktiviert - nun merken wir, daß wir die Funktion nicht bei allen Mandanten benötigen.
Vielen Dank schon einmal für Eure Unterstützung!
Guten Morgen, ich würde einfach das Recht zur Nutzung wieder rausnehmen bei der Rechteverwaltung online.
Hallo,
blendet man die Kasse nur aus, wird bei der Jahresübernahme ein Saldo von 0,00 EUR festgeschrieben und übergeben.
Möchte man anschließend die Kasse nutzen, lässt sich der EB-Wert nicht mehr anpassen.
Daher würde ich die nicht benötigte Kasse einfach löschen:
Anwendung Kassenbuch -> Kassenstammdaten verwalten -> Löschen
(Geht nur mit den entsprechenden Rechten.)
Sollte die Kasse dann doch irgendwann benötigt werden, lässt sie sich über die Stammdaten wieder aktivieren.
... habe "Kassenbuch Online" nie gebraucht, also auch nie verwendet
... würde aber stark vermuten, dass hier auch regelmäßige Gebühren fällig werden, die man nur durch Kündigung dieser Komponente und nicht durch "Ausblenden" vermeiden kann
Nachtrag:
Kommando zurück:
"Kassenbuch Online" ist in "Datev Unternehmen Online" enthalten (laut Fußnote in der Datev-Preisliste
@vogtsburger schrieb:
... würde aber stark vermuten, dass hier auch regelmäßige Gebühren fällig werden, die man nur durch Kündigung dieser Komponente und nicht durch "Ausblenden" vermeiden kann
Warum das? Es ist ein Bestandteil von DUO? Die Nutzung macht es nicht teurer. Es sei denn, es werden "über Gebühr" Belege archiviert, was in diesem Fall ja wohl nicht der Fall ist....
Man kann die RVO-Rechte wieder rausnehmen, dann ist die Kasse für den entsprechenden Nutzer auch nicht mehr sichtbar...
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Möchte man anschließend die Kasse nutzen, lässt sich der EB-Wert nicht mehr anpassen.
Klar geht das technisch 😉. Ob das GoBD-konform ist, kann ich nicht sagen 😬 aber technisch sauber ist es alle Mal anstatt in solchen Fällen eine 2. Kasse anzulegen oder Korrekturbuchungen vorzunehmen, die einem irgendwann später auf die Füße fallen.
Aber sonst bin ich dabei 👍. Deshalb legt DATEV bei UO Stammdatenanlage auch nicht mehr automatisch eine Kasse an sondern muss aktiv angehakt werden oder hinterher gepflegt werden, weil es bei einer größeren DATEV Umstellung wohl zu viele Leichten gab', die da nicht hingehören. Und gemäß DSGVO und dem Minimalprinzip, was dort drin steht alles löschen, was man eh nicht nutzt.
Hallo Herr Schumacher,
vielen Dank für den Tipp. Beim Öffnen des Dialogs ist das Feld "Löschen" leider nicht auswählbar.
In der Rechteverwaltung Online gibt es nur eine Position für Kassenbuch und das Recht ist aktiv...
Liegt es vielleicht daran, daß kein Anfangsbestand eingetragen ist?
Besten Dank und viele Grüße
@Tax_Engineer schrieb:
Liegt es vielleicht daran, daß kein Anfangsbestand eingetragen ist?
Wenn eine Kasse gelöscht werden soll, geht das im Dialog der Jahresübernahme. Hier kann man die WJ löschen und damit auch alle Kassen bzw. kann bis ins Jahr zurückgehen, wo man die Kasse "richtig" einstellen kann. Achtung: Es gehen alle Kassenbewegungen verloren. Falls diese wichtig sind, einmal inkl. IDs exportieren. Im Gesamten pro Jahr und am besten pro Monat einzeln, weil man beim Importieren nur Monate importieren kann (afaik).
Belege gehen dadurch keine verloren. Weder Kassenbelege noch andere Belege. Importiert man die Kassenbewegungen wieder, sind diese inkl. Belegbild alle wieder verknüpft.
Will man die Kasse neu anlegen: DUO Stammdaten > neu/erweitern > Berater- und Mandantennummer angeben und den Haken bei Kasse setzen und diese inkl. Anfangsbestand und Konto richtig anlegen.
@Tax_Engineer schrieb:Beim Öffnen des Dialogs ist das Feld "Löschen" leider nicht auswählbar.
In der Rechteverwaltung Online gibt es nur eine Position für Kassenbuch und das Recht ist aktiv...
Zum Löschen benötigen Sie "Löschrechte".
Hierfür muss in der Rechteverwaltung bei Punkt 3.2.5 "Stammdaten" das entsprechende Häkchen gesetzt sein.
Die Löschrechte benötigen Sie sowohl für diesen, als auch für den von @metalposaunist beschriebenen Weg.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Die Löschrechte benötigen Sie sowohl für diesen, als auch für den von @metalposaunist beschriebenen Weg.
Korrekt. Da sich Mandanten aber meist verständlicherweise nicht trauen was zu löschen, weil sie nicht so tief in der technischen DATEV Materie stecken, macht das wohl sowieso der StB und der hat meistens hoffentlich alle Rechte im DUO etwas zu tun. Ich hab's aus administrativer DUO Sicht beschrieben, richtig 😊.